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Marktfestsetzung beantragen

Sachsen 99050210002000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050210002000

Leistungsbezeichnung

Marktfestsetzung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Marktfestsetzung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 69 GewO

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Mit Erteilung der Marktfestsetzung erhält der Antragsteller die Marktprivilegien.

Die zuständige Behörde prüft im Rahmen der Antragsbearbeitung, ob Ablehnungsgründe vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Marktfestsetzung; Original
Miet-/ Überlassungsvertrag; Kopie; Nur erforderlich bei Nutzung fremder Grundstücke oder Gebäude.
Lageplan (evtl. Flurkarte); Kopie; Der Lageplan muss exakt die vorgesehenen Händler- bzw. Ausstellungsstandorte und die Fluchtwege im Objekt/ Gelände darstellen (maßstäblich).
Veranstaltungskonzeption; Kopie; Programmablauf, besondere Veranstaltungshöhepunkte (z.B. Traditionsfeuer, Lampion-/ Fackelumzug, Feuerwerk, Verlosungen usw.)
Führungszeugnis (Belegart O); Original
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9); Original
Öffentliche Ausschreibung *; Kopie;

Nur erforderlich, wenn für die Veranstaltung eine Ausschreibung erfolgt ist.


Liste vorgesehener Marktteilnehmer mit Warenangebot; Kopie
Nachweis der Haftpflichtversicherung; Kopie

Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten (minimal): 30,00 Euro
Kosten (maximal): 1000,00 Euro

Rechtsgrundlage:
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) in der jeweils gültigen Fassung

Zahlungsweise:

  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Beachten Sie bitte jeweils die im Formular in Klammern angegebene Anzahl der erforderlichen Unterlagen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden