Mietspiegelbefragung 2025
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Leistungsbeschreibung
Ab dem 22.01.2025 führt die Stadtverwaltung eine Erhebung zu den Mietverhältnissen in Chemnitz durch. Hierzu wurden 10.000 Haushalte aus dem Einwohnermelderegister für die Teilnahme ausgewählt. Die Haushaltsvorstände erhalten ein Anschreiben vom Bürgermeister D1 mit der Bitte, online oder postalisch an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme ist nach Bundesgesetz (§ 2 EGBGB) verpflichtend. Eine Verweigerung kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.Die Teilnahme kann online unter www.chemnitz.de/mietspiegelbefragung (auch erreichbar durch Scan des QR-Codes auf dem Anschreiben) erfolgen. Für die Online-Teilnahme erhält jeder Teilnehmer im Anschreiben einen persönlichen Zugangscode, den er unter der o.g. Internetseite eintragen muss. Alternativ kann auch der beigefügte Fragebogen manuell beantwortet und im beigefügten Rückumschlag kostenfrei (Entgelt zahlt Empfänger) zurückgeschickt werden.
Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse fließen in die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Chemnitz sowie in die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie (KdU-Richtlinie) ein. Rückschlüsse auf die Einzelperson sind im resultierenden Mietspiegel bzw. der KdU-Richtlinie nicht möglich.
FAQ
Wann findet die Umfrage statt?
Die Erhebung für den qualifizierten Mietspiegel 2025 wird im Januar bis März 2025 durchgeführt.Dem Schreiben liegt ein Fragebogen und ein frankierter Rückantwortumschlag bei. Die Teilnahme ist auch online möglich.
Wer ist in der Stadtverwaltung Chemnitz zuständig?
Zuständig ist die Kommunale Statistikstelle der Stadtverwaltung. Sie gehört zur Abteilung Statistik, Wahlen im Amt für Informationsverarbeitung. Der Fragbogen wurde durch die Arbeitsgruppe Mietspiegel erstellt.Muss ich teilnehmen?
Ja. Gemäß § 2 EGBGB (Einführungsgesetzt zum Bürgerlichen Gesetzbuch) besteht eine Auskunftspflicht für alle angeschriebenen Haushalte.Mit Schreiben vom 22. Januar 2025 wurden die aus dem Einwohnermelderegister ausgewählten Personen aufgefordert, bis zum 12. Februar 2025 Ihre Daten zu übermitteln.
Danach erfolgt zunächst ein Erinnerungsschreiben mit neuer Fristsetzung. Sofern bis zum Ende dieser Nachfrist die Einreichung erfolgt, hat der Befragte mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen.
Für alle Personen, die darüber hinaus ohne triftigen Grund die Teilnahme verweigert haben, kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Gemäß § 4 Abs. 2 EGBGB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Kann ich bei Vorliegen triftiger Gründe von der Teilnahme ausgenommen werden?
Die Einzelfallprüfung vor dem Einleiten des Ordnungswidrigkeitsverfahrens erfolgt über die kommunale Statistikstelle (0371 488-7473, 0371 488-1835). Eine E-Mail mit der pauschalen Mitteilung, dass man nicht an der Befragung teilnehmen kann, ist nicht ausreichend.Gibt es den Fragebogen auch in englischer Sprache?
Nein, aber die kommunale Statistikstelle (s.o.) hilft gern bei der Beantwortung.Was gibt es bei der Beantwortung zu beachten?
Für die ausgewählten Personen gibt es zwei Möglichkeiten, an der Umfrage teilzunehmen:Online:
Hierzu ist ein Anmeldekennwort zum Einloggen notwendig. Dieses persönliche Kennwort hat jeder Teilnehmer im OB-Anschreiben mitgeteilt bekommen. Die Beantwortung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die schon eingegebenen Daten bleiben erhalten.
Aber! Sobald der Button "Daten abschicken" betätigt wurde, wird das Kennwort gesperrt. Es ist für die weitere Teilnahme an der Befragung nicht mehr nutzbar.
Postalisch:
Darüber hinaus kann der gedruckte Fragebogen zur Beantwortung verwendet werden und kostenfrei im Antwortumschlag zurückgeschickt werden.
Welche Bedeutung hat die Buchstabenkombination, die unten auf dem Papierfragebogen aufgedruckt ist?
Diese Kennung ist das persönliche Zugangskennwort für die Online-Beantwortung des Fragebogens. Sie wird außerdem zum maschinellen Einlesen des Papierfragebogens und zur Löschung der persönlichen Daten aus der Stichprobendatei benötigt.Was mache ich, wenn ich angeschrieben wurde und teilnehmen möchte, ich aber versehentlich meinen Fragebogen zerrissen, weggeworfen oder verlegt habe?
Bitte die Statistikstelle unter 0371 488-1835 anrufen oder per E-Mail statistik@stadt-chemnitz.de melden.Was geschieht mit den erhobenen Daten? Wer darf sie nutzen?
Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Befragung statistisch aufbereitet und für die Erstellung des "Qualifizierten Mietspiegels 2025" verwendet. Die Auswertung erfolgt anonymisiert. Aus den Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich.Die Weitergabe von Einzeldaten aus der Erhebung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Antragstellung
Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens
- Telefon: 0371 488-1835 (Herr Gerischer)
- E-Mail: statistik@stadt-chemnitz.de
- Telefon: 0371 488-7473 (Frau Brunner)
- E-Mail: statistik@stadt-chemnitz.de
Es handelt sich um eine Befragung von Haushalten. Zwar wurde über das Einwohnermelderegister versucht, nur ein Mitglied jedes Haushaltes zu befragen, doch kann es dennoch passieren, dass vereinzelt auch Mitglieder desselben Haushalts kontaktiert werden. In diesem Fall soll nur einer der Befragten antworten und eine Mitteilung an statistik@stadt-chemnitz.de gesendet werden, damit gegen die betroffene Person kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.