Schülerbeförderung: Schulbus/Erlass Eigenanteil beantragen
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- Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung
- § 23 Schulgesetz für den Freistaat Sachen (SchulG)
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Leistungsbeschreibung
Anspruchsvoraussetzungen für Schulbus:Anspruch auf eine Beförderung durch die Stadt Chemnitz haben Schüler*innen, die ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben oder in einem Internat in der Stadt Chemnitz wohnen und eine Schule gemäß § 1 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen.
Die weiteren Anspruchsvoraussetzungen sind im § 10 der Satzung der Stadt Chemnitz zur Schülerbeförderung geregelt.
Voraussetzungen für Erlass des Eigenanteils:
Auf Antrag erfolgt eine Kostenerstattung bei Nutzung des ÖPNV in Höhe des Verkaufspreises für das Bildungsticket nach § 1 Abs. 1a ÖPNVFinAusG in der Fassung vom 21.05.2021 für das dritte und jedes weitere schulpflichtige Kind einer Familie, sofern dieses Kind eine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besucht. Kinder, die keine Schule auf dem Territorium der Stadt Chemnitz besuchen, werden als Zählkinder berücksichtigt. Die Erstattung wird ab dem Monat der Antragsstellung wirksam.
Antrag auf Nutzung eines Schulbusses; Original
Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung Schulbus/BBL; Original
Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung ÖPNV; Original
Schulbescheinigungen; erforderlich bei Anträgen auf Erlass des Eigenanteils
Nachweis Nutzung Bildungsticket; erforderlich bei Anträgen auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung ÖPNV
Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung Schulbus/BBL; Original
Antrag auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung ÖPNV; Original
Schulbescheinigungen; erforderlich bei Anträgen auf Erlass des Eigenanteils
Nachweis Nutzung Bildungsticket; erforderlich bei Anträgen auf Erlass des Eigenanteils bei Nutzung ÖPNV
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4001
- Telefon: 0371 488-4047 bzw. -4088
- Fax: 0371 488-4096