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Sozialhilfe: Hilfen außerhalb von Einrichtungen beantragen

Sachsen 99107047000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107047000000

Leistungsbezeichnung

Sozialhilfe: Hilfen außerhalb von Einrichtungen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sozialhilfe: Hilfen außerhalb von Einrichtungen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • SGB XII,
  • SächsAGSGB,
  • BGB (Unterhalt)

 

Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Teaser

in der Regel monatlich

Volltext

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt und umfassen:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi),
  • Hilfen zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege (HzP) außerhalb von Einrichtungen
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen, u. a. Blindenhilfe

Erwerbsfähige Personen oder deren Angehörige haben dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld und sind von den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ausgeschlossen.

FAQ

Wann bekomme ich die Leistung?

in der Regel monatlich


Wie bekomme ich die Leistung?

Überweisung auf das im Antrag angegebene Konto

Erforderliche Unterlagen

Sozialhilfeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen
Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
Vollmachten/Anwaltsmandate; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Aufenthaltsdokumente; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Schwerbehindertenausweis/ Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Mutterpass; Nur erforderlich bei vorliegender Schwangerschaft.
Nachweise über die Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Mietvertrag und aktuelle Betriebskostenabrechnung
Nachweise über Kreditbelastungen und Hauslasten; Nur erforderlich bei Wohneigentum.
Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person und seinen Haushaltsangehörigen regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen; Solche Einnahmen sind z. B:
  • jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen
  • Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend.


Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor der Antragstellung
Nachweise zu jedem Vermögensgegenstand; Solche Nachweise sind z. B.
  • Sparbücher, Kontoauszüge, Verträge, Fahrzeugbriefe, Rückkaufwerte von Versicherungen, Grundbuchauszüge etc.

Unterhaltstitel (z. B. Ehescheidungsurteil, Vaterschaftsurteil), Vergleich oder schriftliche Vereinbarungen, aus denen ein möglicher Unterhaltsanspruch hervorgeht

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten im Kundenportal
  • durch persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • formlos per E-Mail
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
  • Wir arbeiten nach Bestellsystem. Eine Terminvereinbarung ist erwünscht.
  • Bei formloser Antragstellung wird das Antragsformular vom Sozialamt zugesendet.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-5571
  • Fax: 0371 488-5095
  • E-Mail: sozialhilfe@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden