Sozialhilfe: Hilfen außerhalb von Einrichtungen beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- SGB XII,
- SächsAGSGB,
- BGB (Unterhalt)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Leistungsbeschreibung
Leistungen der Sozialhilfe werden nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gewährt und umfassen:- Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSi),
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege (HzP) außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen, u. a. Blindenhilfe
Erwerbsfähige Personen oder deren Angehörige haben dem Grunde nach Anspruch auf Bürgergeld und sind von den Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ausgeschlossen.
FAQ
Wann bekomme ich die Leistung?
in der Regel monatlich
Wie bekomme ich die Leistung?
Überweisung auf das im Antrag angegebene KontoSozialhilfeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen
Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
Vollmachten/Anwaltsmandate; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Aufenthaltsdokumente; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Schwerbehindertenausweis/ Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Mutterpass; Nur erforderlich bei vorliegender Schwangerschaft.
Nachweise über die Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Mietvertrag und aktuelle Betriebskostenabrechnung
Nachweise über Kreditbelastungen und Hauslasten; Nur erforderlich bei Wohneigentum.
Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person und seinen Haushaltsangehörigen regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen; Solche Einnahmen sind z. B:
Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor der Antragstellung
Nachweise zu jedem Vermögensgegenstand; Solche Nachweise sind z. B.
Unterhaltstitel (z. B. Ehescheidungsurteil, Vaterschaftsurteil), Vergleich oder schriftliche Vereinbarungen, aus denen ein möglicher Unterhaltsanspruch hervorgeht
Gültiges Personaldokument (Personalausweis oder Reisepass)
Vollmachten/Anwaltsmandate; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Aufenthaltsdokumente; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Schwerbehindertenausweis/ Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft; Nur erforderlich soweit vorhanden.
Mutterpass; Nur erforderlich bei vorliegender Schwangerschaft.
Nachweise über die Versicherung in der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung
Mietvertrag und aktuelle Betriebskostenabrechnung
Nachweise über Kreditbelastungen und Hauslasten; Nur erforderlich bei Wohneigentum.
Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person und seinen Haushaltsangehörigen regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen; Solche Einnahmen sind z. B:
- jegliche Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Zinsen und Dividenden, allen Rentenarten (einschl. Renten aus dem Ausland!) und Ausgleichszahlungen
- Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Wohngeld, Krankengeld, Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeselterngeld, Betreuungsgeld, Landeserziehungsgeld, Pflegegeld, Insolvenzgeld usw.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor der Antragstellung
Nachweise zu jedem Vermögensgegenstand; Solche Nachweise sind z. B.
- Sparbücher, Kontoauszüge, Verträge, Fahrzeugbriefe, Rückkaufwerte von Versicherungen, Grundbuchauszüge etc.
Unterhaltstitel (z. B. Ehescheidungsurteil, Vaterschaftsurteil), Vergleich oder schriftliche Vereinbarungen, aus denen ein möglicher Unterhaltsanspruch hervorgeht
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten im Kundenportal
- durch persönliche Vorsprache nach telefonischer Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
- Wir arbeiten nach Bestellsystem. Eine Terminvereinbarung ist erwünscht.
- Bei formloser Antragstellung wird das Antragsformular vom Sozialamt zugesendet.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5571
- Fax: 0371 488-5095
- E-Mail: sozialhilfe@stadt-chemnitz.de