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Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerliche) beantragen

Sachsen 99102037000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102037000000

Leistungsbezeichnung

Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerliche) beantragen

Leistungsbezeichnung II

Unbedenklichkeitsbescheinigung (steuerliche) beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz i. V. m. § 85 Abgabenordnung und Nr. 4 Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 sowie Nr. 4 AEAO zu § 85
  • jeweilige Rechtsnorm, aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird
  • kommunale Kostensatzung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, die bestätigt, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten bei der Stadt Chemnitz bestehen (z. B. Gewerbesteuer-, Grundbesitzabgabenforderungen).
Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden z. B. benötigt für:
  • die Erteilung einer Gewerbekonzession
  • Schank- und Speisewirtschaft
  • Spielhallen
  • Reisegewerbekarten
  • öffentliche Ausschreibungen
  • Taxigewerbe
  • Pfandleiher
  • Versteigerer
  • Makler bzw. Bauträger
  • Versicherungsvermittler
  • Bewachungsgewerbe nach § 34 ff. GewO

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original
Personalausweis, Pass oder ein amtliches Identitätsdokument; Kopie

Voraussetzungen

-

Kosten

Kosten: 17,10 Euro

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • Der Vorgang kann direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-2125
  • Fax: 0371 488-2199
  • E-Mail: vollstreckung@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden