Vergnügungssteuer für Spielgeräte (Änderungsmeldung)
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Fachlich freigegeben am
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Fachlich freigegeben durch
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Leistungsbeschreibung
Der Steuerschuldner hat nach den Bestimmungen in § 4 Abs. 4 der Vergnügungsteuersatzung das Betreiben, den Austausch bzw. die Außerbetriebnahme von Spielgeräten der Stadt Chemnitz auf amtlich vorgeschriebenem Formular mitzuteilen.Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2242
- Telefon: 0371 488-2243
- Fax: 0371 488-2299