Vergnügungssteuer für Spielgeräte (Anmeldung)
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Leistungsbeschreibung
Nach § 10 Abs. 2 und 3 der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Chemnitz ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats ist der Stadt Chemnitz eine Steueranmeldung auf diesem amtlich vorgeschriebenen Formular einzureichen und die errechnete Steuer an das Kassen-und Steueramt zu entrichten.Der Steuerschuldner hat nach den Bestimmungen in § 4 Abs. 4 der Vergnügungsteuersatzung das Betreiben, den Austausch bzw. die Außerbetriebnahme von Spielgeräten der Stadt Chemnitz auf amtlich vorgeschriebenem Formular mitzuteilen.
Anmeldung zur Vergnügungsteuer für Spielgeräte; Original
Anlage zum Aufstellort; Original
Anlage zum Aufstellort; Original
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2242
- Telefon: 0371 488-2243
- Fax: 0371 488-2299