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Vergnügungssteuer für Veranstaltungen i. S. § 1 Nr. 2 Vergnügungsteuersatzung

Sachsen 99102034000000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102034000000

Leistungsbezeichnung

Vergnügungssteuer für Veranstaltungen i. S. § 1 Nr. 2 Vergnügungsteuersatzung

Leistungsbezeichnung II

Vergnügungssteuer für Veranstaltungen i. S. § 1 Nr. 2 Vergnügungsteuersatzung

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

-

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Nach § 10 Abs. 2 und 3 der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Chemnitz ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats ist der Stadt Chemnitz eine Steueranmeldung auf diesem amtlich vorgeschriebenen Formular einzureichen und die errechnete Steuer an das Kassen-und Steueramt zu entrichten.

Erforderliche Unterlagen

Anmeldung zur Vergnügungsteuer für Veranstaltungen i. S. § 1 Nr. 2 der Vergnügungsteuersatzung; Original

Voraussetzungen

-

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-2242
  • Telefon: 0371 488-2243
  • Fax: 0371 488-2299

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden