Vergnügungssteuer für Veranstaltungen i. S. § 1 Nr. 2 Vergnügungsteuersatzung
Inhalt
Vergnügungssteuer für Veranstaltungen i. S. § 1 Nr. 2 Vergnügungsteuersatzung
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Leistungsbeschreibung
Nach § 10 Abs. 2 und 3 der Vergnügungsteuersatzung der Stadt Chemnitz ist der Steuerschuldner verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen. Bis zum 15. Kalendertag des Folgemonats ist der Stadt Chemnitz eine Steueranmeldung auf diesem amtlich vorgeschriebenen Formular einzureichen und die errechnete Steuer an das Kassen-und Steueramt zu entrichten.Anmeldung zur Vergnügungsteuer für Veranstaltungen i. S. § 1 Nr. 2 der Vergnügungsteuersatzung; Original
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2242
- Telefon: 0371 488-2243
- Fax: 0371 488-2299