Verkehrszeichenstörung melden
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Leistungsbeschreibung
Verkehrszeichen haben nur rechtliche Wirkung, wenn und solange sie sichtbar aufgestellt sind. Wenn Sie ein beschädigtes Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Chemnitz gesehen haben, bitte wir Sie, dies dem Verkehrs- und Tiefbauamt zu melden, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.Im Sinne von "beschädigt" gelten auch zugewachsene, verwitterte oder beschmierte Verkehrszeichen. Außerdem zählen beklebte oder demolierte bzw. umgefahrene Verkehrszeichen zu den beschädigten Verkehrszeichen. Ebenso können Schäden an Pollern, Geländer und Verkehrsspiegel gemeldet werden.
Antragstellung
Hilfe bei der Beantragung:- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt.leiteinrichtungen@stadt-chemnitz.de