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Verkehrszeichenstörung melden

Sachsen 99108021000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108021000000

Leistungsbezeichnung

Verkehrszeichenstörung melden

Leistungsbezeichnung II

Verkehrszeichenstörung melden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 45 StVO

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen haben nur rechtliche Wirkung, wenn und solange sie sichtbar aufgestellt sind. Wenn Sie ein beschädigtes Verkehrszeichen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Chemnitz gesehen haben, bitte wir Sie, dies dem Verkehrs- und Tiefbauamt zu melden, um eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.

Im Sinne von "beschädigt" gelten auch zugewachsene, verwitterte oder beschmierte Verkehrszeichen. Außerdem zählen beklebte oder demolierte bzw. umgefahrene Verkehrszeichen zu den beschädigten Verkehrszeichen. Ebenso können Schäden an Pollern, Geländer und Verkehrsspiegel gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

keine

Voraussetzungen

-

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Antragstellung

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 115
  • E-Mail: tiefbauamt.leiteinrichtungen@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden