Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen
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- § 16 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz i. V. m.
- §§ 249 ff. und 258 Abgabenordnung
Leistungsbeschreibung
Zur Vermeidung kostenpflichtiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach einer Mahnung des Kassen- und Steueramtes können Zahlungspflichtige, sofern sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zur Zahlung der fälligen Forderung in der Lage sind, einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen.Ein Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung kann auf Antrag hin gewährt werden, sofern dies die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen erfordern. Die aktuelle Situation des Zahlungspflichtigen ist im Antrag darzustellen und mit aussagekräftigen Belegen nachzuweisen.
Hinweis:
Sofern eine Ratenzahlung bereits vor Mahnung beantragt werden soll, ist ein formloser Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung bei dem Amt der Stadt Chemnitz einzureichen, welches die Forderung festgesetzt hat.
Antragsformular; Original
Einkommensnachweise (Entgeltabrechnung, Bescheid des Leistungserbringers); Kopie; Nur erforderlich, falls vorhanden.
Ausgabennachweise (Kontoauszug, Verträge); Kopie; Nur erforderlich, falls vorhanden.
Einkommensnachweise (Entgeltabrechnung, Bescheid des Leistungserbringers); Kopie; Nur erforderlich, falls vorhanden.
Ausgabennachweise (Kontoauszug, Verträge); Kopie; Nur erforderlich, falls vorhanden.
Antragstellung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2121
- Fax: 0371 488-2199
- E-Mail: vollstreckung@stadt-chemnitz.de