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Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen

Sachsen 99122059058000 Typ 1

Inhalt

Leistungsschlüssel

99122059058000

Leistungsbezeichnung

Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 1

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 16 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz i. V. m.
  • §§ 249 ff. und 258 Abgabenordnung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Leistungsbeschreibung

Zur Vermeidung kostenpflichtiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach einer Mahnung des Kassen- und Steueramtes können Zahlungspflichtige, sofern sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zur Zahlung der fälligen Forderung in der Lage sind, einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen.

Ein Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung kann auf Antrag hin gewährt werden, sofern dies die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen erfordern. Die aktuelle Situation des Zahlungspflichtigen ist im Antrag darzustellen und mit aussagekräftigen Belegen nachzuweisen.

Hinweis:
Sofern eine Ratenzahlung bereits vor Mahnung beantragt werden soll, ist ein formloser Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung bei dem Amt der Stadt Chemnitz einzureichen, welches die Forderung festgesetzt hat.

Erforderliche Unterlagen

Antragsformular; Original
Einkommensnachweise (Entgeltabrechnung, Bescheid des Leistungserbringers); Kopie; Nur erforderlich, falls vorhanden.
Ausgabennachweise (Kontoauszug, Verträge); Kopie; Nur erforderlich, falls vorhanden.

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.
  • Überweisung
  • bar
  • EC-Karte

Verfahrensablauf

Antragstellung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Hilfe bei der Beantragung:
  • Telefon: 0371 488-2121
  • Fax: 0371 488-2199
  • E-Mail: vollstreckung@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden