Wohnungssicherung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- § 10 Abs. 2 SGB XII
- i.V.m. § 11 SGB XII
- Interne Arbeitsanweisung
Rechtsbehelfe sind nicht möglich, da nur Beratungsleistung erfolgt.
Die Wohnungsvermittlung ist eine Dienstleistung für die Leistungsempfänger des SGB XII und SGB II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus können Bürger bei besonderem Unterstützungsbedarf dieses Dienstleistungsangebot der Kommune wahrnehmen.
Die Wohnraumvermittlung beinhaltet:
Die Wohnraumvermittlung beinhaltet:
Leistungsbeschreibung
Die Wohnungsvermittlung ist eine Dienstleistung für die Leistungsempfänger des SGB XII und SGB II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus können Bürger bei besonderem Unterstützungsbedarf dieses Dienstleistungsangebot der Kommune wahrnehmen.
Die Wohnraumvermittlung beinhaltet:
- Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung
- Kontaktaufnahmen zu den Vermietern
- Vermittlung von Unterstützungsangeboten
- Beratung bei unzureichenden Wohnverhältnissen
- Beschaffung von Wohnungsangeboten
- Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und der betreuenden Fachstelle
- Vermittlung von Angeboten für behinderte Menschen, Senioren und kinderreiche Familien
Eine schriftliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Beratungen finden immer zu den Öffnungszeiten der Dienststelle statt.
Weitere Anlaufstellen
Besucheranschrift:
Stadtverwaltung Chemnitz
Sozialamt
Abt. Migration, Integration, Wohnen
Wartebereich: An der Alten Post 1 - 2
FAQ
Wer kann zur Wohnungsvermittlung vorsprechen?
- Wohnungssuchende mit geringem Einkommen
- Leistungsempfänger von SGB II und XII
- Menschen mit Behinderung
- Senioren
- kinderreiche Familien
- wohnungslose Personen
Können Sie mir Wohnungsangebote vermitteln?
Wohnungsangebote können nach persönlicher Vorsprache vermittelt werden.Kann man einen Termin vereinbaren?
Terminvereinbarungen sind unter der Rufnummer 0371 488-5042 möglich.Persönliche Vorsprache des Wohnungssuchenden - Aufnahmegespräch
Einkommensnachweise; Kopie; Nur erforderlich, soweit Einkommen vorhanden ist.
Personalausweis oder Reisepass; Original
Bescheid über die Aufforderung zum Umzug; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorliegt.
Schwerbehindertenausweis; Original; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
Fristlose Kündigung; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine solche vorliegt.
Aktueller Mietvertrag; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
Räumungsurteil; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solches vorliegt.
Einkommensnachweise; Kopie; Nur erforderlich, soweit Einkommen vorhanden ist.
Personalausweis oder Reisepass; Original
Bescheid über die Aufforderung zum Umzug; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorliegt.
Schwerbehindertenausweis; Original; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
Fristlose Kündigung; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine solche vorliegt.
Aktueller Mietvertrag; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
Räumungsurteil; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solches vorliegt.
Antragstellung
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5056
- Telefon: 0371 488-5508
- Fax: 0371 488-5596
- E-Mail: migranten.wohnungslose@stadt-chemnitz.de