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Wohnungssicherung beantragen

Sachsen 99107024018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107024018000

Leistungsbezeichnung

Wohnungssicherung beantragen

Leistungsbezeichnung II

Wohnungssicherung beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

  • § 10 Abs. 2 SGB XII
  • i.V.m. § 11 SGB XII
  • Interne Arbeitsanweisung

Rechtsbehelfe sind nicht möglich, da nur Beratungsleistung erfolgt.

Teaser

Die Wohnungsvermittlung ist eine Dienstleistung für die Leistungsempfänger des SGB XII und SGB II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus können Bürger bei besonderem Unterstützungsbedarf dieses Dienstleistungsangebot der Kommune wahrnehmen.

Die Wohnraumvermittlung beinhaltet:

Volltext

Leistungsbeschreibung

Die Wohnungsvermittlung ist eine Dienstleistung für die Leistungsempfänger des SGB XII und SGB II sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes. Darüber hinaus können Bürger bei besonderem Unterstützungsbedarf dieses Dienstleistungsangebot der Kommune wahrnehmen.

Die Wohnraumvermittlung beinhaltet:

  • Unterstützung bei der Wohnungsvermittlung
  • Kontaktaufnahmen zu den Vermietern
  • Vermittlung von Unterstützungsangeboten
  • Beratung bei unzureichenden Wohnverhältnissen
  • Beschaffung von Wohnungsangeboten
  • Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern und der betreuenden Fachstelle
  • Vermittlung von Angeboten für behinderte Menschen, Senioren und kinderreiche Familien


Eine schriftliche Antragstellung ist nicht erforderlich. Beratungen finden immer zu den Öffnungszeiten der Dienststelle statt.

Weitere Anlaufstellen

Besucheranschrift:
Stadtverwaltung Chemnitz
Sozialamt
Abt. Migration, Integration, Wohnen
Wartebereich: An der Alten Post 1 - 2

FAQ

Wer kann zur Wohnungsvermittlung vorsprechen?

  • Wohnungssuchende mit geringem Einkommen
  • Leistungsempfänger von SGB II und XII
  • Menschen mit Behinderung
  • Senioren
  • kinderreiche Familien
  • wohnungslose Personen

Können Sie mir Wohnungsangebote vermitteln?

Wohnungsangebote können nach persönlicher Vorsprache vermittelt werden.

Kann man einen Termin vereinbaren?

Terminvereinbarungen sind unter der Rufnummer 0371 488-5042 möglich.

Erforderliche Unterlagen

Persönliche Vorsprache des Wohnungssuchenden - Aufnahmegespräch
Einkommensnachweise; Kopie; Nur erforderlich, soweit Einkommen vorhanden ist.
Personalausweis oder Reisepass; Original
Bescheid über die Aufforderung zum Umzug; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorliegt.
Schwerbehindertenausweis; Original; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
Fristlose Kündigung; Kopie; Nur erforderlich, wenn eine solche vorliegt.
Aktueller Mietvertrag; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solcher vorhanden ist.
Räumungsurteil; Kopie; Nur erforderlich, wenn ein solches vorliegt.

Voraussetzungen

-

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-5056
  • Telefon: 0371 488-5508
  • Fax: 0371 488-5596
  • E-Mail: migranten.wohnungslose@stadt-chemnitz.de

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

-

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden