Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Bewohnerparkausweis Erteilung

Saarland 99108001001000, 99108001001000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001001000, 99108001001000

Leistungsbezeichnung

Bewohnerparkausweis Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Als Bewohner können Sie für Ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (Pkw oder Motorrad) einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Volltext

Als Bewohner können Sie für Ihr dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug (Pkw oder Motorrad) einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie als Halter zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug nachweislich dauerhaft.

Hinwies: Die Voraussetzungen können aufgrund örtliche Besonderheiten je nach zuständiger Straßenverkehrsbehörde variieren. 

Kosten

10,20 € bis 30,70 € pro Jahr

gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor. In der Regel dürfte es das Ordnungsamt Ihrer Kommune sein, wenn es sich um eine kommunale Straße handelt.

Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.

Bearbeitungsdauer

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.

Frist

Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Hinweise

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bewohnerparkausweis beantragen, um berechtigt in einem Bewohnerparkgebiet parken zu können.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte

Formulare

Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.