Steuererklärung Übermittlung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Steuererklärung (1060100)
- Grundsteuer und Grunderwerbsteuer (1060400)
- Einkommensteuer und Kirchensteuer (1060200)
- Steuern und Abgaben für Betriebe (2040200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Die Einkommensteuererklärung und viele andere Erklärungen können Sie über ELSTER elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Bürgerinnen und Bürger mit Gewinneinkünften (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder aus freiberuflicher bzw. selbständiger Tätigkeit) und Unternehmen sind verpflichtet, ihre Steuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Alle anderen Bürgerinnen und Bürgern steht dieser Weg ebenfalls offen.
Zur Erstellung und Übermittlung von Steuerklärung stehen das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltung und viele kommerzielle Produkte zur Verfügung.
Ihr zuständiges Finanzamt
Für Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen im Sinne des Körperschaftsteuergesetzes liegt die Zuständigkeit zentral beim Finanzamt Saarbrücken I, Außenstelle Völklingen.