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Jugendleitercard Ausstellung beantragen

Saarland 99068011012000, 99068011012000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99068011012000, 99068011012000

Leistungsbezeichnung

Jugendleitercard Ausstellung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Jugendleiterinnen-Card (Synonym), Ehrenamt (Synonym), JULEICA (Synonym), Jugendleiter (Synonym), Jugendleiterin (Synonym), Jugendhelfer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Jugendarbeit (068)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

beantragen

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Engagement und Beteiligung (1100100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.07.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Teaser

Als JugendleiterIn können Sie eine sogenannte Jugendleitercard beantragen. Diese gilt als bundeseinheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit und gewährt ebenso verschiedene Vergünstigungen.

Volltext

Zur Anerkennung, Stärkung und Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen in der Jugendarbeit gibt es die JugendleiterInnen-Card (JULEICA). Sie kann als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit
ausgestellt werden und dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Die Ausstellung der JugendleiterInnen-Card ist JugendleiterInnen vorbehalten, die eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Ausübung ihrer Aufgaben erhalten haben. Die entsprechende Ausbildung hierzu muss bei einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder von einem öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII durchgeführt worden sein. Der Besitz der JULEICA ermöglicht den Erhalt ausgewählter Rabatte und vergünstigter Eintrittspreise, etwa für Kulturveranstaltungen. Kommunen und Firmen bzw. Geschäfte haben hier unterschiedliche Möglichkeiten zur Unterstützung und Wertschätzung ehrenamtlich Tätiger.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, werden außer einem Foto, das digital eingefügt wird, keine gesonderten Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Die JULEICA wurde für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit entwickelt. Eine JULEICA können JugendleiterInnen erwerben, wenn sie

  • mindestens 16 Jahre alt sind,

  • eine Juleica-Ausbildung und eine Erste-Hilfe-Ausbildung nach den vorgenannten Empfehlungen absolviert und dem Träger nachgewiesen haben und

  • ehrenamtlich für einen Träger der Jugendarbeit Träger im Saarland tätig sind.

Benötigt wird zudem:

  • eine gültige E-Mail-Adresse
  • ein digitales Portrait-Foto

Kosten

Keine.

Verfahrensablauf

Die Beantragung der JugendleiterInnen-Card erfolgt im Online-Verfahren. Das Antragsverfahren vollzieht sich dabei wie folgt:

  • Als JugendleiterIn registrieren Sie sich auf der offiziellen Webseite und erstellen dort ein Benutzerkonto.
  • Sie geben dabei die erforderlichen Daten (wie Name, Geburtsdatum, Wohnort) ein, woraufhin Sie weitergeleitet werden.
  • Es folgt eine Abfrage dazu, in welchem Bundesland der Träger seinen Sitz hat und bei welchem Träger Sie ehrenamtlich tätig sind.
  • Anschließend geben Sie die Daten der Schulung ein und laden ein Foto von sich hoch.
  • Nach Absenden des Antrags wird durch den Träger geprüft, ob alle Voraussetzungen zur Erstellung der JugendleiterInnen-Card gegeben sind.
  • Sofern dies der Fall ist, wird die Karte gedruckt und entweder an Ihre oder eine vom Träger gewünschte Adresse gesendet.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die JULEICA kann für eine maximale Laufzeit von 3 Jahren ausgestellt werden. Verlängerung der JugendleiterInnen-Card: In diesem Fall ist zur Auffrischung die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindesten 8 Zeitstunden (10 Schulungseinheiten) nachzuweisen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die mit dem Besitz der JULEICA verbundenen Vergünstigungen können regional sehr unterschiedlich ausfallen. Um einen Überblick zu erhalten, gibt es eine Datenbank, die die nach Regionen sortierten Ermäßigungen umfasst.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich. Als Zeichen der Anerkennung, Stärkung und als kleines Dankeschön für ihren Einsatz, können sie mit der JULEICA Vergünstigungen erhalten. Zudem belegt der Besitz der JULEICA einen festgeschriebenen Qualitätsstandard hinsichtlich der Ausbildung, die die JugendleiterInnen durchlaufen haben

Ansprechpunkt

Für Fragen zu den Landesregelungen:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Landesjugendamt Saarland
Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 /501 23 41
E-Mail: saarland@juleica-antrag.de

oder: Landesjugendring

Landesjugendring Saar
Stengelstraße 8
66117 Saarbrücken
Tel.: 0681 / 6 33 31
Fax: 0681 / 6 33 44
E-Mail: info@landesjugendring-saar.de
 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden