Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Wohnen und Umzug (1050200)
- Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse wie Anzahl der Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen.
Sie müssen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, wenn
- sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
- sich Ihre Miete oder Belastung (bei Wohneigentum) um mehr als 15 Prozent verringert hat (ohne Heizkosten),
- sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verändert hat,
- sich die Anzahl der vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder erhöht,
- ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied einen Antrag auf Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG) stellt oder
- mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied umzieht (auch im selben Haus)
Eine Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Erhöhung des Einkommens durch die Erhöhung der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder bedingt ist. Die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht sich auch, wenn die Transferleistung eines bisher ausgeschlossenen Haushaltsmitgliedes wegfällt.
Dies gilt auch für entsprechende Änderungen für einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum, längstens jedoch für 3 Jahre vor Kenntnis der wohngeldberechtigten Person oder der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder von der Änderung der Verhältnisse.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu den Mitteilungspflichten in Ihrem Wohngeldbescheid oder erfragen Sie in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.
Bitte reichen Sie ggf. folgende Unterlagen ein:
- Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung und/oder
- Nachweise zum geänderten Einkommen und/oder
- Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.
Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid oder eine Mitteilung zu.
Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.