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Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Saarland 99107023011003, 99107023011003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107023011003, 99107023011003

Leistungsbezeichnung

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Leistungsbezeichnung II

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Mieterhöhung (Synonym), Unterstützung für Eigentum (Synonym), Mietzuschuss (Synonym), Eigentum Wohnraum (Synonym), Lastenzuschuss (Synonym), Wohngeld (Synonym), Mietzuschuss Änderung (Synonym), Wohngeldberechtigte Person (Synonym), Lastenzuschuss Änderung (Synonym), Zuschuss zur Miete (Synonym), Lastenzuschuss Erhöhung (Synonym), Erhöhung Belastung (Synonym), Zuschuss zu Lasten (Synonym), Mietwohnung (Synonym), Mietzuschuss Erhöhung (Synonym), Verringerung Miete (Synonym), Wohngeldänderung (Synonym), Erhöhung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Unterstützung für Miete (Synonym), Verringerung Belastung (Synonym), Verringerung Gesamteinkommen (Synonym), Unterstützung für Wohnkosten (Synonym), Verringerung Anzahl Haushaltsmitglieder (Synonym), Wohngeldberechtigung Änderung (Synonym), Wohngelderhöhung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

Verrichtungsdetail

Änderungsmitteilung

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.09.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Teaser

Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse wie Anzahl der Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen.

Volltext

Sie müssen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitteilen, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
  • sich Ihre Miete oder Belastung (bei Wohneigentum) um mehr als 15 Prozent verringert hat (ohne Heizkosten),
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verändert hat,
  • sich die Anzahl der vom Wohngeld ausgeschlossenen Haushaltsmitglieder erhöht,
  • ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied einen Antrag auf Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, BAföG) stellt oder
  • mindestens ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied umzieht (auch im selben Haus)

Eine Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Erhöhung des Einkommens durch die Erhöhung der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder bedingt ist. Die Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht sich auch, wenn die Transferleistung eines bisher ausgeschlossenen Haushaltsmitgliedes wegfällt.

Dies gilt auch für entsprechende Änderungen für einen abgelaufenen Bewilligungszeitraum, längstens jedoch für 3 Jahre vor Kenntnis der wohngeldberechtigten Person oder der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder von der Änderung der Verhältnisse.

Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu den Mitteilungspflichten in Ihrem Wohngeldbescheid oder erfragen Sie in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie ggf. folgende Unterlagen ein:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung und/oder
  • Nachweise zum geänderten Einkommen und/oder
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

kostenfrei

Verfahrensablauf

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid oder eine Mitteilung zu.

Bearbeitungsdauer

Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden