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Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

Saarland 99132012027000, 99132012027000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132012027000, 99132012027000

Leistungsbezeichnung

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Zuschuss (Synonym), Förderung (Synonym), Investitionen (Synonym), Investitionen im Betrieb (Synonym), Betrieb (Synonym), Maschinen und Anlagen (Synonym), Gebäude (Synonym), Betriebs- und Geschäftsausstattung (Synonym), Unternehmen (Synonym), Eigenkapitalersatz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wirtschaftsförderung (132)

Verrichtungskennung

Förderung (027)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wirtschaftsförderung (2060500)
  • Weitere Förderbereiche (2060990)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.05.2023

Fachlich freigegeben durch

MWIDE Referat B/3 - Investitions- und Regionalförderung

Handlungsgrundlage

  • Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW),
  • Ergänzende Regelungen des Saarlandes zur GRW,
  • Regionales Förderprogramm des Saarlandes für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

Teaser

Gewerbebetriebe aus Produktion und Dienstleistung können einen Zuschuss zu ihren Investitionen erhalten.

Volltext

Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung können Sie im Saarland einen Zuschuss zu Investitionen in Ihren Betrieb erhalten.

Gefördert werden Investitionen in das Sachanlagevermögen. Das können Gebäude, Maschinen, Software oder auch Büroausstattungen sein. Investitionen in gebrauchte Wirtschaftsgüter sind nur in Ausnahmefällen förderfähig. Außerdem gibt es eine Bagatellgrenze für Investitionen von nicht mehr als 25.000 Euro (netto).

Der Fördersatz richtet sich danach, wo im Saarland Ihre Betriebsstätte liegt und wie groß Ihr Unternehmen ist. Maximal beträgt der Zuschuss 30 % aller förderfähigen Investitionen.

Ob eine Förderung möglich ist, hängt u. a. davon ab, zu welcher Branche Ihr Betrieb gehört. Einzelhandelsbetriebe, Bau- und Entsorgungsbetriebe, Fortbildungsbetriebe, Gesundheits- und Freizeiteinrichtungen sind beispielsweise von der Förderung ausgeschlossen.

Erforderliche Unterlagen

  • Förderantrag
  • Angaben zum Unternehmen (Anlage 1)
  • Investitionsliste (Anlage 2)

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen tätigen und diese auch selbst nutzen
  • Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens gestellt werden, d. h. bevor Sie die erste Bestellung aufgeben oder z. B. ein Bauunternehmen beauftragen.
  • Ihr Vorhaben umfasst (Netto-)Ausgaben von mehr als 25.000 Euro.
  • Ihr Unternehmen gehört keiner Branche an, die von der Förderung ausgeschlossen ist (z. B. Einzelhandel, Bauwirtschaft, Entsorgung, Fortbildung, Gesundheit oder Freizeit).
  • Sie investieren in das Sachanlagevermögen Ihres Betriebes (z. B. Gebäude, Maschinen, Software, Büroausstattung).
  • Sie schaffen neue Arbeitsplätze oder wollen die Arbeitsplätze in Ihrem Betrieb sichern.
  • Der Anteil der Leiharbeiter in Ihrem Betrieb liegt durchschnittlich bei höchstens 30%.

Kosten

Verwaltungsgebühr: Es fallen keine Kosten an
Es fallen keine Verwaltungs- oder Bearbeitungskosten an.

Es fallen keine Verwaltungs- oder Bearbeitungskosten an.

Verfahrensablauf

  • Den Investitionszuschuss können Sie zur Zeit nur schriftlich beantragen. Bitte verwenden Sie hierzu die Formulare auf unserer Website.
  • Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihres Antrages und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen noch benötigt werden.
  • Sie erhalten postalisch einen Zuwendungsbescheid. Diesem sind auch Unterlagen beigefügt, die Sie für das weitere Verfahren, wie z. B. die Auszahlung des Zuschusses brauchen.
  • Sollte das Projekt nicht förderfähig sein, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
  • Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides können Sie die Auszahlung von Zuschusstranchen beantragen. Vor jeder Auszahlung müssen Sie in einer Übersicht nachweisen, welche Ausgaben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Investitionsprojekt getätigt haben.
  • Ist Ihr Projekt abgeschlossen, dokumentieren Sie mit dem Formular „Verwendungsnachweis“ die Umsetzung des Projekts und die Erfüllung der Fördervoraussetzungen.
  • Nach Prüfung des Verwendungsnachweises wird ein Festsetzungsbescheid erstellt.
  • Nach Ende Ihres Projekts weisen Sie für insgesamt 5 Jahre jährlich auf einem kurz gehaltenen Formular nach, dass sich die geförderten Wirtschaftsgüter noch im Betrieb befinden und die erforderlichen Arbeitsplätze noch vorhanden und besetzt sind.

Bearbeitungsdauer

6 - 8 Monat(e)
Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, wann die benötigten Unterlagen vollständig sind.

Die Bearbeitung dauert in der Regel 6 bis 8 Monate.

Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, wann die benötigten Unterlagen vollständig sind.

Frist

Die Zweckbindungsfrist für die geförderten Wirtschaftsgüter und die mit der Förderung zusammenhängenden Arbeitsplätze beträgt grundsätzlich 3 bzw. 5 Jahre.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht; eine Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie im Bescheid

Kurztext

Gewerbebetriebe aus Produktion und Dienstleistung können einen Zuschuss zu ihren Investitionen erhalten.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die Formulare finden Sie auf unserer Website.