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Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen

Saarland 99089156261000, 99089156261000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99089156261000, 99089156261000

Leistungsbezeichnung

Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen

Leistungsbezeichnung II

Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Bombe (Synonym), Munition (Synonym), Granate (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sicherheit und Ordnung (089)

Verrichtungskennung

Entgegennahme (261)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.07.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Handlungsgrundlage

SPol Gesetz

Teaser

Sie haben ein Kampfmittel entdeckt oder sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Fund um Munition handelt? Bitte informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde.

Volltext

Auch heute besteht bei Fundmunition oder auch Kampfmitteln ein hohes Risiko verletzt oder auch getötet zu werden. Je länger diese in der Erde liegen, um so gefährlicher kann die Munition werden. Nicht immer ist Fundmunition hierbei auf den ersten Blick als solches noch erkennbar. Auch geben Größe und Form eines Kampfmittels keine Aussage zur Gefahr, die hiervon noch ausgehen kann.

Um sich und andere Personen zu schützen, informieren Sie daher bitte bei jedem Kampfmittelfund sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder das zuständige Ordnungsamt.

Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Keine

Verfahrensablauf

Sie haben möglicherweise Kampfmittel gefunden und möchten den Fund melden?

Am besten ist es, wenn Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) telefonisch über den Fund informieren.

Geben Sie bei der Polizei an: WER Sie sind, WAS Sie meinen gefunden zu haben (eine kurze Beschreibung des Gegenstandes oder ein Handyfoto sind hilfreich), WANN haben Sie den Gegenstand gefunden, WOBEI wurde die Munition aufgefunden und WO befindet sich der Fundort, WO können Sie sich mit der Polizei treffen?

Diese Informationen erleichtern der Polizei aber auch den Einsatzkräften des Munitionsbergungsdienstes weitere Entscheidungen.

Befolgen Sie bitte weitere Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.

Bearbeitungsdauer

Unmittelbar nach Meldungseingang

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie den Fund eines möglichen Kampfmittels nicht melden, so setzen Sie sich und anderen Personen einer hohen Gefahr aus. Möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

- Kenntnis von Kampfmitteln / Munition anzeigen

- Kampfmittel nicht berühren oder Verlagern

- Kennzeichnung der Fundstelle

Gefahrenbereich unverzüglich verlassen

- Information und Warnung der Personen im Gefahrenbereich

- sofortige Meldung des Kampfmittelfunds bei der Polizei unter der Telefonnummer 110, bei der örtlichen Ordnungsbehörde

Angaben zur Person (Wer?), Fundort (Wo?), Fundsache (Was?) sind mitzuteilen

Zuständigkeit: Polizei, örtliche Ordnungsbehörde

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Polizei und örtliche Ordnungsbehörde

Formulare

Keine