Kenntnis von Kampfmitteln anzeigen
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Sie haben ein Kampfmittel entdeckt oder sind sich nicht sicher, ob es sich bei Ihrem Fund um Munition handelt? Bitte informieren Sie unverzüglich die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde.
Auch heute besteht bei Fundmunition oder auch Kampfmitteln ein hohes Risiko verletzt oder auch getötet zu werden. Je länger diese in der Erde liegen, um so gefährlicher kann die Munition werden. Nicht immer ist Fundmunition hierbei auf den ersten Blick als solches noch erkennbar. Auch geben Größe und Form eines Kampfmittels keine Aussage zur Gefahr, die hiervon noch ausgehen kann.
Um sich und andere Personen zu schützen, informieren Sie daher bitte bei jedem Kampfmittelfund sofort die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder das zuständige Ordnungsamt.
Geben Sie bei der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde an, wer Sie sind, wo Sie das Kampfmittel gefunden haben und beschreiben Sie die Fundsache. Befolgen Sie die weiteren Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.
Sie haben möglicherweise Kampfmittel gefunden und möchten den Fund melden?
Am besten ist es, wenn Sie die Polizei unter der Telefonnummer 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde (das Ordnungsamt) telefonisch über den Fund informieren.
Geben Sie bei der Polizei an: WER Sie sind, WAS Sie meinen gefunden zu haben (eine kurze Beschreibung des Gegenstandes oder ein Handyfoto sind hilfreich), WANN haben Sie den Gegenstand gefunden, WOBEI wurde die Munition aufgefunden und WO befindet sich der Fundort, WO können Sie sich mit der Polizei treffen?
Diese Informationen erleichtern der Polizei aber auch den Einsatzkräften des Munitionsbergungsdienstes weitere Entscheidungen.
Befolgen Sie bitte weitere Anweisungen der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörde.
Wenn Sie den Fund eines möglichen Kampfmittels nicht melden, so setzen Sie sich und anderen Personen einer hohen Gefahr aus. Möglicherweise machen Sie sich sogar strafbar.
- Kenntnis von Kampfmitteln / Munition anzeigen
- Kampfmittel nicht berühren oder Verlagern
- Kennzeichnung der Fundstelle
Gefahrenbereich unverzüglich verlassen
- Information und Warnung der Personen im Gefahrenbereich
- sofortige Meldung des Kampfmittelfunds bei der Polizei unter der Telefonnummer 110, bei der örtlichen Ordnungsbehörde
Angaben zur Person (Wer?), Fundort (Wo?), Fundsache (Was?) sind mitzuteilen
Zuständigkeit: Polizei, örtliche Ordnungsbehörde