Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Exmatrikulation Bescheinigung

Saarland 99061002022000, 99061002022000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061002022000, 99061002022000

Leistungsbezeichnung

Exmatrikulation Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Hochschulwechsel (Synonym), aufhören (Synonym), Exmatrikulation (Synonym), Exmatrikulieren (Synonym), Abschluss (Synonym), abschließen (Synonym), Studierende (Synonym), Hochschulabschluss (Synonym), Studienabbruch (Synonym), Exma (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Handlungsgrundlage

Die Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule in der jeweils gültigen Fassung.

Teaser

Die Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft an der Hochschule. Studierende sind danach nicht mehr eingeschrieben. Sie kann auf Antrag erfolgen oder von der Hochschule ausgesprochen werden.

Volltext

Durch die Exmatrikulation wird die Mitgliedschaft der Studierenden an der jeweiligen Hochschule beendet. Die Exmatrikulation erfolgt in der Regel zum beantragten Zeitpunkt oder, soweit nicht anders beantragt, zum Ende des Semesters. Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule. Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel, wenn der aktuelle Semesterbeitrag nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden. Wenn Studierende ihr Studium nach Erledigung aller Studienleistungen abschließen, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen.

Erforderliche Unterlagen

s. Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

s. Weiterführende Informationen

Kosten

s. Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

s. Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

s. Weiterführende Informationen

Frist

s. Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

s. Weiterführende Informationen

Kurztext

  • Exmatrikulation beantragen.
  • Eine Exmatrikulation beendet die Mitgliedschaft von Studierenden an einer Hochschule.
  • Im Antrag sind der gewünschte Zeitpunkt der Exmatrikulation, der Studiengang und der Grund der Exmatrikulation zu nennen.
  • Es ist jederzeit möglich, einen Antrag auf Exmatrikulation zu stellen.
  • Je nach Hochschule und ihrer jeweiligen Regelung müssen gegebenenfalls vor der Exmatrikulation ausgeliehene Gegenstände, das Semesterticket, der Studierendendausweis und Ähnliches zurückgegeben werden.
  • Exmatrikuliert werden automatisch alle Studierenden, die alle Prüfungsleistungen erbracht und somit ihr Studium vollendet haben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das jeweilige Studierendensekretariat Ihrer Hochschule.

Formulare

s. Weiterführende Informationen