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Immatrikulation Bescheinigung

Saarland 99061003022000, 99061003022000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061003022000, 99061003022000

Leistungsbezeichnung

Immatrikulation Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Immatrikulationsantrag (Synonym), Studieren (Synonym), Immatrikulation (Synonym), Studium aufnehmen (Synonym), einschreiben (Synonym), Einschreibung (Synonym), immatrikulieren (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Bescheinigung (022)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Handlungsgrundlage

  • s. nachfolgende Links
  • Zusätzlich: Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule

Teaser

Sie möchten an einer saarländischen Hochschule studieren? Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.

Volltext

Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.

Erforderliche Unterlagen

• Ausgefüllter Antrag
• Nachweis einer im Saarland gültigen Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beglaubigten Kopie eines Schulzeugnisses oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
• Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
• Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten, falls Sie vorher schon in der EU an einer Hochschule studiert haben
• Eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
• Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch

Voraussetzungen

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Kosten

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Verfahrensablauf

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Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern. Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.

Frist

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Weiterführende Informationen

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:

Hinweise

Rechtsbehelf

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Kurztext

  • Eine Einschreibung zum Studium an einer Hochschule muss über das jeweilige Bewerbungsportal beantragt werden.
  • Sofern kein Bewerbungsportal vorhanden ist, finden Sie das Vorgehen auf der Website der jeweiligen Hochschule.
  • Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses und / oder eine bestandene einschlägige Aufnahmeprüfung vorzulegen.
  • Notwendig zur Einschreibung ist außerdem der Nachweis einer aktuellen Krankenversicherung.
  • Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
  • Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten ist zu erbringen, falls Sie vorher schon an einer Hochschule in der EU studiert haben.
  • Falls der akademische Grad Doktor erreicht werden soll, ist eine Annahmebescheinigung der Hochschule einzureichen.
  • Je nach Studiengang müssen besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden, zum Beispiel Sprachkenntnisse.
  • Der Semesterbeitrag ist vorab zu bezahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich je nach Hochschule.
  • Die Hochschule prüft den Antrag auf Einschreibung und die Unterlagen auf Vollständigkeit.
  • Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie als Student oder Studentin in den Studiengang der jeweiligen Hochschule eingeschrieben.
  • Über die Einschreibung wird eine Bescheinigung erstellt.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Hochschule, an der die Einschreibung beantragt wird.

Formulare

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