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Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung

Saarland 99061010018000, 99061010018000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061010018000, 99061010018000

Leistungsbezeichnung

Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Fachwirtin (Synonym), Bildungsmobilität (Synonym), Ausbildung (Synonym), Aufstiegsqualifikation (Synonym), qualifiziert (Synonym), beruflich qualifiziert (Synonym), Fortbildungsabschluss (Synonym), Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), Bildungsaufstieg (Synonym), Modellversuch (Synonym), Hochschulzugangsprüfung (Synonym), Fachwirt (Synonym), Aufstiegsfortbildung (Synonym), HZB (Synonym), Studium (Synonym), Beratung (Synonym), Studieren ohne Abitur (Synonym), beruflich (Synonym), Studieren (Synonym), Meisterin (Synonym), Realschulabschluss (Synonym), HZP (Synonym), fachgebunden (Synonym), Meister (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Teaser

Als beruflich Qualifizierte haben Sie spezielle Fragen und individuelle Voraussetzungen, welche Sie vor der Aufnahme eines Studiums klären sollten.

Volltext

Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist i. d. R. der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität aufnehmen. Sie sollten sich deshalb vorab bei der Hochschule Ihrer Wahl erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bezüglich der erforderlichen Unterlagen bei der jeweiligen Hochschule.

Voraussetzungen

Für Beratung: Keine.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Vor Antragstellung müssen zwei eingehende Beratungen verpflichtend durchgeführt werden, zum einen ein allgemeines Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung, zum anderen eine studiengangspezifische Beratung bei den zuständigen Studienfachberatern – je nach Studiengang.

Die Gespräche dienen der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Sie erhalten den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch. Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Hochschule.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die genauen Fristen erfahren Sie bei den Hochschulen. Erkundigen Sie sich frühzeitig danach.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Beratung für Studieninteressierte ohne schulischen Hochschulzugang bietet die jeweilige Hochschule.

Ansprechpunkt

Zuständige Stelle

Die jeweilige Hochschule.

Formulare

Entsprechende Formulare erhalten Sie auf den Webseiten der jeweiligen Hochschule.