Hochschulzugang für Berufstätige ohne Hochschulreife Beratung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
siehe Links
- UdS und htw saar - § 77 Absatz 5 Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
- HfM Saar - § 67 Absatz 2 Musikhochschulgesetz (MhG)
- HBKsaar -§ 67 Absatz 2 Kunsthochschulgesetz (KhG)
- HBK - Saar - § 6 Verordnung über die Eignungsprüfung als besondere Zugangsvoraussetzung zum Studium an der Hochschule der Bildenden Künste Saar für Bachelor- und Diplomstudiengänge sowie sonstige einstufige Studiengänge
Als beruflich Qualifizierte haben Sie spezielle Fragen und individuelle Voraussetzungen, welche Sie vor der Aufnahme eines Studiums klären sollten.
Um an einer Hochschule zugelassen werden zu können, ist i. d. R. der Erwerb einer schulischen Studienberechtigung erforderlich. Doch auch beruflich Qualifizierte, die weder über das Abitur noch die Fachhochschulreife verfügen, können unter bestimmten Umständen ein Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder Universität aufnehmen. Sie sollten sich deshalb vorab bei der Hochschule Ihrer Wahl erkundigen, welche Anforderungen für die Aufnahme des gewünschten Studiengangs bestehen.
Erkundigen Sie sich bezüglich der erforderlichen Unterlagen bei der jeweiligen Hochschule.
Wenden Sie sich an die von Ihnen ausgewählte Hochschule. Sie prüft, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihre Hochschulzugangsberechtigung. Vor Antragstellung müssen zwei eingehende Beratungen verpflichtend durchgeführt werden, zum einen ein allgemeines Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung, zum anderen eine studiengangspezifische Beratung bei den zuständigen Studienfachberatern – je nach Studiengang.
Die Gespräche dienen der frühzeitigen und umfassenden Beratung über Inhalte, Anforderungen und Aufbau eines Studiums. Sie erhalten den schriftlichen Nachweis über die Teilnahme an einem Beratungsgespräch. Nach dem Beratungsgespräch bewerben Sie sich schriftlich oder online bei der jeweiligen Hochschule.
Beratung für Studieninteressierte ohne schulischen Hochschulzugang bietet die jeweilige Hochschule.