Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung zur Anerkennung im Hochschulbereich
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
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Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt. Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.
Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.
Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.
Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums haben.
Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.
Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung. Sie ersetzt nicht die Anerkennung.
Das Anerkennungsverfahren betrifft nur Hochschulabschlüsse für reglementierte Berufe, d. h. der Berufszugang und die Berufsausübung sind durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden oder die Berufsbezeichnung ist gesetzlich geschützt.
Mit der Bescheinigung der ZAB können Sie gegenüber der Hochschule nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen. Letztendlich entscheidet aber die Hochschule, ob Sie zum Studium zugelassen werden.
Welche Unterlagen die ZAB für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigt, hängt unter anderem davon ab, in welchem Land der zu bewertende Abschluss erreicht wurde. Bitte nutzen Sie hierfür den „Vorab-Check“ der ZAB:
Sie stellen online einen Antrag bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB). Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise zur Antragstellung auf der Internetseite der ZAB.
Für die Antragstellung muss ein Konto auf der ZAB-Webseite erstellt werden. Die im „Vorab-Check“ genannten Dokumente müssen eingescannt und als PDF-Dateien gespeichert werden. Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie Ihre Dokumente hoch. Nach Absendung des Antrages, können die Gebühren direkt online bezahlt werden. Sobald die fertige Zeugnisbewertung zum Download bereitsteht, erhalten Sie von der ZAB eine Nachricht und werden zusätzlich per E-Mail informiert.
Die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung beträgt regulär 3 Monate. Diese Frist beginnt nach Zahlungseingang und wenn der ZAB alle notwendigen Dokumente für die Zeugnisbewertung vorliegen. Wenn die Dokumente für Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung nicht vollständig sind, werden Sie kontaktiert.
Bei Anträgen für eine Blaue Karte EU oder im beschleunigten Fachkräfteverfahren verkürzt sich die Bearbeitungszeit.
Allgemeine Informationen zur Bewertung und Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin. Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Die Bewertung ausländischer Hochschulabschlüsse dient als Auskunft, mit welchem deutschen Abschluss der ausländische Hochschulabschluss vergleichbar ist. Wenn Sie über einen Abschluss an einer ausländischen Hochschule verfügen und damit Ihr Studium in Deutschland fortsetzen möchten, ist in der Regel eine Bewertung des ausländischen Abschlusses durch die Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB) notwendig. Die Prüfung der Unterlagen erfolgt durch die Plattform uni-assist. Nach erfolgreicher Prüfung stellt uni-assist eine Vorprüfungsdokumentation aus, mit der sich an der Universität des Saarlandes beworben werden kann.
Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen saarländischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben. Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen für ein Studium an einer privaten Hochschule, einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule bewerben, bewertet das Saarländische Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft die Hochschulzugangsberechtigung.
Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn)
Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).