Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Für die Universität des Saarlandes und die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes: § 65 Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
- Für die Hochschule für Musik Saar: § 59 Musikhochschulgesetz (MhG)
- Für die Hochschule der Bildenden Künste Saar: § 59 Kunsthochschulgesetz (KhG)
BITTE SAARL. RECHTSGRUNDLAGEN EINTRAGEN
Sie planen, Ihr Studium an einer saarländischen Hochschule fortzusetzen und möchten, dass viele der bisher erbrachten Leistungen anerkannt werden. Dann beantragen Sie die Anerkennung der bisher erbrachten Leistungen bei der Hochschule, bei der Sie Ihr Studium aufnehmen möchten.
Ihre an der bisherigen Hochschule erbrachten, bestandenen Studien- und Prüfungsleistungen werden bei vorhandener Gleichwertigkeit für Ihren neu gewählten Studiengang anerkannt. Bei der Anerkennung wird die Gleichwertigkeit Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen überprüft. In diesem Zusammenhang werden vor allem verglichen:
- Inhalte / Lernergebnisse / Qualität
- Niveau (z.B. Bachelor, Master)
- Zeitlicher Umfang (Workload) bzw. Darstellung des Arbeitsaufwands (ECTS-Credits)
- Profil
Sollte eine Gleichwertigkeit festgestellt werden, erfolgt eine Anerkennung. Anrechnungen außerhochschulischer Kompetenzen können mit einem Anteil von bis zu 50 % der zu erwerbenden Leistungen erfolgen. Im Fall der erfolgreichen Anerkennung bzw. Anrechnung muss diese Leistung nicht erneut erbracht werden. An der entsprechenden Prüfung muss nicht teilgenommen werden (auch nicht aus Gründen der Notenverbesserung). Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass der Antrag rechtzeitig (i. S. d. § 26 der Rahmenprüfungsordnung) gestellt werden muss.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bei einem Hochschulwechsel an der neuen Hochschule nach den jeweiligen Formalitäten.
Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:
- UdS: https://sim.uni-saarland.de
- htw saar: https://sim.htwsaar.de
- HfM Saar: Formulare - https://www.hfmsaar.de/formulare
- HBKsaar: https://www.hbksaar.de/studierendenservice/sim-studierendenportal
FAQs SIM-Portal: Hilfeseiten SIM-Portal der HBKsaar
- Sie sollten sich im Vorfeld über die spezifischen Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule bzw. Fakultät informieren.
- Vorherige Auskünfte von Hochschullehrenden oder Lehrbeauftragten sind nicht rechtsverbindlich.
- Anerkennung von Studienleistungen Entscheidung
- Antrag notwendig
- Überprüfung von Gleichwertigkeit der bisher erbrachten Studienleistungen bzw. von außerhochschulischen Kompetenzen
- Prüfungsausschuss der Fakultät entscheidet nachfolgend über Art und Umfang der Anerkennung
Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie das Studium aufnehmen bzw. fortsetzen wollen:
- UdS: Zentrale Studienberatung | Universität des Saarlandes (uni-saarland.de)
- htw saar: Prüfungsamt — htwsaar
- HfM Saar: Studienberatung - HfM SAAR
- HBKsaar: Amt für Prüfungsangelegenheiten - Hochschule der Bildenden Künste Saar (hbksaar.de)
- Die jeweilige Hochschule
- Bei Abschlüssen mit Staatsexamen: Das jeweilige Landesprüfungsamt