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Gasthörerschaft Zulassung

Saarland 99061031007000, 99061031007000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061031007000, 99061031007000

Leistungsbezeichnung

Gasthörerschaft Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Reinhören (Synonym), Studium kennenlernen (Synonym), Vorlesungen (Synonym), Schnupperstudium (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Gast (Synonym), Senioren (Synonym), Fortbildung (Synonym), Seminare (Synonym), Studium ohne Immatrikulation (Synonym), Seniorenstudium (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Zulassung (007)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Handlungsgrundlage

Rechtsgrundlage ist die Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule in der jeweils gültigen Fassung.

Teaser

Möchten Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen, ohne eingeschrieben zu sein? Beantragen Sie hierfür eine Gasthörerschaft.

Volltext

Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen und sich weiterzubilden. Die saarländischen staatlichen Hochschulen bieten im Rahmen ihrer Kapazitäten Gasthörerinnen und Gasthörern die Möglichkeit, an einzelnen Lehrveranstaltungen teilzunehmen. Voraussetzungen sind unter anderem ein bei der jeweiligen Hochschule einzureichender Antrag sowie die Entrichtung einer Gebühr.

Erforderliche Unterlagen

Eine nicht abschließende Auswahl:

  • Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule,
  • Nachweis zur Feststellung der Identität,
  • Nachweis der Entrichtung der Gebühr für die Gasthörerinnen und Gasthörer auf der Grundlage der jeweils geltenden Ordnung auf Grundlage der jeweils geltenden Ordnung,
  • Nachweis der Entrichtung des Beitrags zur Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung nach Maßgabe der jeweiligen Beitragsordnung,
  • Zulassung für die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung, bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Veranstaltung als Gasthörer ist die Zustimmung der Lehrenden oder die vorherige Freigabe einer Lehrveranstaltung für Gasthörerinnen und Gasthörer durch den jeweiligen Fachbereich. Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) ist nicht erforderlich, jedoch müssen die Gasthörenden – mit Ausnahmen – an der HfM Saar dieselben allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen wie die Studierenden vorweisen. Die Gasthörerschaft ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig.

Kosten

Die Hochschulen erheben je nach Umfang der gewünschten Lehrveranstaltungen Gasthörergebühren. Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.

Verfahrensablauf

Der vollständig ausgefüllte Antrag auf Gasthörerschaft ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und die Gebühr für Gasthörerinnen und Gasthörer zu zahlen.

Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich auf der Webseite Ihrer Wunschhochschule informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.

Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen und die Zahlung der fälligen Gebühren nachweislich erfolgt ist, wird der Antrag geprüft. Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der fällige Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist. Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang.

UdS und htw saar: Den Zulassungsbescheid erhalten Sie bei einer Bewerbung zum Wintersemester i. d. R. im August und bei einer Bewerbung zum Sommersemester i. d. R. im Februar.

HBKsaar: Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Woche nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
HfM Saar: Die Bearbeitungsdauer beträgt eine Woche nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.

Frist

UdS und htw saar: Es gelten die von der Hochschule festgesetzten Fristen.

HBKsaar: Die Aufnahme erfolgt spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit.
HfM Saar: Die Aufnahme erfolgt spätestens zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit analog zu den Bewerbungsfristen.

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Gasthörerinnen und Gasthörer von der Hochschule können nur im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden. Ist die Kapazität einer gewünschten Lehrveranstaltung bereits aufgrund der Belegung mit regulären Studierenden ausgeschöpft, kann eine Teilnahme als Gasthörerin oder Gasthörer nicht garantiert werden.

Kurztext

  • Besuch von Lehrveranstaltungen an einer saarländischen Hochschule als Gasthörer
  • Besuch einer Hochschule ohne Immatrikulation

Ansprechpunkt

Die von Ihnen gewünschte Hochschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

HfM Saar: als formloser Antrag bei der Rektorin oder dem Rektor einzureichen. 

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