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Semesterbeitrag Informationserteilung

Saarland 99061040013000, 99061040013000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040013000, 99061040013000

Leistungsbezeichnung

Semesterbeitrag Informationserteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Zahlung (Synonym), Studierendenwerk (Synonym), Mensa (Synonym), Überweisung (Synonym), AStA (Synonym), Rückmeldung (Synonym), Studiengebühr (Synonym), Eintritt (Synonym), Semesterticket (Synonym), Kino (Synonym), Immatrikulation (Synonym), Mensaessen (Synonym), Studienbeitrag (Synonym), Verwaltungskosten (Synonym), Kosten Studium (Synonym), Fahrradverleih (Synonym), Öffentlicher Nahverkehr (Synonym), Museen (Synonym), Theater (Synonym), Wohnheime (Synonym), Semesterbeitrag (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Teaser

Alle Studierenden sind verpflichtet, vor Beginn eines Semesters einen Semesterbeitrag zu zahlen. Erst nach Eingang des korrekten aktuellen Betrags bei der jeweils zuständigen Stelle erfolgt die Immatrikulation beziehungsweise Rückmeldung zum Studium.

Volltext

Der Semesterbeitrag ist eine Pflichtabgabe, die alle Studierenden vor jedem Semester zu entrichten haben, um sich für das anstehende Semester rückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • Verwaltungskostenbeitrag
  • Beitrag zur Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung
  • Deutschlandsemesterticket für den öffentlichen Nahverkehr
  • Beitrag für die Studierendenvertretung (Studierendenschaftsbeitrag)
  • Beitrag zum Studierendenwerk.

Die genaue Höhe des Semesterbeitrags wird für jedes Semester auf den Websites der Hochschulen bekannt gemacht.

Der Semesterbeitrag dient unter anderem dazu, die Verwaltungsaufwendungen zu einem gewissen Anteil mitzufinanzieren. Der Zuschuss zu den Studierendenwerken ist dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden zu fördern, z. B. Studentenwohnheime, Kitas und Mensen. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. Meist werden die Beiträge zu vergünstigten Leistungen wie öffentlicher Nahverkehr, Kino, Theater, Fahrrad-Verleih und so weiter über die Studierendenvertretung mit den jeweiligen Kooperationspartnern ausgehandelt. Die Verteilung der Gelder an die Kooperationspartner erfolgt über die Studierendenvertretung.

Die Fristen für die Überweisung des Semesterbeitrags sind an den Hochschulen unterschiedlich geregelt. Wird die Frist zum Zahlungseingang überschritten, drohen Säumnisgebühren und gegebenenfalls die Exmatrikulation wegen fehlender Semesterbeiträge. Die Fristen und Beitragssätze sind auf den jeweiligen Websites der Hochschulen veröffentlicht. Die Studierenden werden darüber hinaus in der Regel per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag und die Zahlungsfrist informiert.

Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es die Möglichkeit, Teile des Semesterbeitrags zurückzufordern, z. B. den Anteil für das Semesterticket im Falle einer Beurlaubung. Diese Teilbefreiung ist an jeder Hochschule unterschiedlich geregelt und die Informationen dazu üblicherweise auf den entsprechenden Websites zu finden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

s. Weiterführende Informationen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

s. Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

s. Weiterführende Informationen

Frist

s. Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:

Hinweise

Die Semesterbeiträge sind von den Bewerbenden und Studierenden zu zahlen.
Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung Kosten entstehen. Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für Bewerbende oder Studierende zum Teil schwierig, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen. Überschüssige Beträge werden ab einer bestimmten Höhe zurückgezahlt. Die Details legen die jeweiligen Hochschulen fest.

Rechtsbehelf

s. Weiterführende Informationen

Kurztext

  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Bewerberinnen und Bewerber bei ihrer Einschreibung
  • Bezahlen des Semesterbeitrags für Studierende einmal pro Semester zur Bestätigung ihrer Einschreibung beziehungsweise zur Rückmeldung
  • Der Semesterbeitrag muss fristgerecht und in der korrekten Höhe auf dem Konto der jeweiligen Hochschule eingegangen sein.
  • Erst nach Eingang des Semesterbeitrags kann die Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen.
  • Bei nicht fristgerechtem Geldeingang oder Zahlung eines zu geringen Betrags erfolgt in der Regel die Exmatrikulation zum Ende des Semesters. Gleiches gilt, falls die Zahlung insgesamt unterbleibt.
  • Gegebenenfalls ist die Zahlung in einer Nachfrist noch möglich, falls die ursprüngliche Frist versäumt wurde. Es werden jedoch zusätzliche Säumnisgebühren erhoben.
  • Der jeweils aktuelle Semesterbeitrag ist auf der Website der Hochschule öffentlich einsehbar und wird zur Einschreibung und für die Rückmeldung über unterschiedliche Kanäle kommuniziert.
  • Die Laufzeiten der Geldinstitute sind in den Fristen nicht mit berechnet. Die Frist für die Zahlung des Semesterbeitrags ist eine Ausschlussfrist.
  • Bei Auslandsüberweisungen müssen Zahlende in der Regel mit zusätzlichen Gebühren der Geldinstitute rechnen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, an der Sie sich einschreiben bzw. rückmelden möchten. Siehe auch Weiterführende Informationen.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Hochschule, an die der Semesterbeitrag gezahlt werden soll.

Formulare

s. Weiterführende Informationen