Semesterbeitrag Erhebung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- UdS und htw saar: § 83 Abs. 4 SHSG (Studierendenschaftsbeitrag und Semesterticket),
§ 16a Abs. 1 Saarländisches Hochschulgebührengesetz (Verwaltungskostenbeitrag),
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 StWG (Studierendenwerksbeitrag) - HfM Saar: § 75 Abs. 1 i. V. m. § 77 Abs. 1 MhG, § 16a Abs. 1 Saarländisches Hochschulgebührengesetz (Verwaltungskostenbeitrag), § 13 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 StWG (Studierendenwerksbeitrag)
- HBKsaar: § 74 Abs. 1 i. V. m. § 76 Abs. 1 KhG (Studierendenschaftsbeitrag und Semesterticket), § 16a Abs. 1 Saarländisches Hochschulgebührengesetz (Verwaltungskostenbeitrag), § 13 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 StWG (Studierendenwerksbeitrag)
- Saarländisches Hochschulgesetz (SHSG)
- Saarländisches Hochschulgebührengesetz
- Gesetz über das Studierendenwerk im Saarland (Studierendenwerksgesetz - StWG)
- Gesetz über die Hochschule für Musik Saar (Musikhochschulgesetz - MhG)
- Gesetz über die Hochschule der Bildenden Künste Saar (Kunsthochschulgesetz - KhG)
Im Semesterbeitrag enthalten sind u. a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung zum nächsten Semester an der jeweiligen Hochschule erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.
Der Semesterbeitrag ist ein von den Studierenden zu zahlender Beitrag, der z. B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime, Betreuungsangebote, etc. finanziert. Er setzt sich zusammen aus einem Verwaltungskostenbeitrag, dem Beitrag zum Studierendenwerk, dem allgemeinen Studierendenschaftsbeitrag, einem Beitrag zur Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung sowie einem Beitrag für das Semesterticket.
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Bei der Erhebung des Semesterbeitrags können auch eventuell andere fällige Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren) angefordert werden.
Im Semesterbeitrag enthalten sind u. a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung zum nächsten Semester an der jeweiligen Hochschule erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.
Zuständige Stelle ist die jeweilige Hochschule, an der eine Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll.