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Semesterbeitrag Erhebung

Saarland 99061040111000, 99061040111000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061040111000, 99061040111000

Leistungsbezeichnung

Semesterbeitrag Erhebung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Immatrikulation (Synonym), Zweitstudiengebühr (Synonym), Studierendenservice (Synonym), Rückmeldefrist (Synonym), Rückmeldung (Synonym), Semesterticket (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Erhebung (111)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - Referat D/6

Handlungsgrundlage

  • UdS und htw saar: § 83 Abs. 4 SHSG (Studierendenschaftsbeitrag und Semesterticket),
    § 16a Abs. 1 Saarländisches Hochschulgebührengesetz (Verwaltungskostenbeitrag),
    § 13 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 StWG (Studierendenwerksbeitrag)
  • HfM Saar: § 75 Abs. 1 i. V. m. § 77 Abs. 1 MhG, § 16a Abs. 1 Saarländisches Hochschulgebührengesetz (Verwaltungskostenbeitrag), § 13 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 StWG (Studierendenwerksbeitrag)
  • HBKsaar: § 74 Abs. 1 i. V. m. § 76 Abs. 1 KhG (Studierendenschaftsbeitrag und Semesterticket), § 16a Abs. 1 Saarländisches Hochschulgebührengesetz (Verwaltungskostenbeitrag), § 13 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 StWG (Studierendenwerksbeitrag)

Teaser

Im Semesterbeitrag enthalten sind u. a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung zum nächsten Semester an der jeweiligen Hochschule erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.

Volltext

Der Semesterbeitrag ist ein von den Studierenden zu zahlender Beitrag, der z. B. die Belange der Studierendenschaft und des Studierendenwerks wie Mensa, Wohnheime, Betreuungsangebote, etc. finanziert. Er setzt sich zusammen aus einem Verwaltungskostenbeitrag, dem Beitrag zum Studierendenwerk, dem allgemeinen Studierendenschaftsbeitrag, einem Beitrag zur Unfall-, Haftpflicht- und Diebstahlversicherung sowie einem Beitrag für das Semesterticket.

Erforderliche Unterlagen

s. Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

s. Weiterführende Informationen

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

s. Weiterführende Informationen

Bearbeitungsdauer

s. Weiterführende Informationen

Frist

s. Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen

Bitte loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem jeweiligen Campus-Management-System ein:

Hinweise

Bei der Erhebung des Semesterbeitrags können auch eventuell andere fällige Entgelte (z.B. Zweitstudiengebühren) angefordert werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im Semesterbeitrag enthalten sind u. a. Beiträge für das Semesterticket, das Studierendenwerk und für die verfasste Studierendenschaft. Die Rückmeldung zum nächsten Semester an der jeweiligen Hochschule erfolgt durch Zahlung des jeweiligen Semesterbeitrags.

Ansprechpunkt

Die Informationen zur Rückmeldung (Fristen, Bankverbindung etc.) finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Hochschule. Bei Fragen kann auch der Studierendenservice der jeweiligen Hochschule weiterhelfen.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die jeweilige Hochschule, an der eine Einschreibung oder Rückmeldung erfolgen soll.

Formulare

s. Weiterführende Informationen

Ursprungsportal