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Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone beantragen

Saarland 99108011153000, 99108011153000 Typ 5

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108011153000, 99108011153000

Leistungsbezeichnung

Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 5

Begriffe im Kontext

Umzug (Synonym), Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug (Synonym), Transport (Synonym), Parkplatzsperrung für Umzug (Synonym), Halteverbotszone für Umzug (Synonym), Parkplatzabsperrung für Umzug (Synonym), Halteverbotszone (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Unbekannter Wert (900)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Bauplanung (2050400)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1

Teaser

Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

Hier finden Sie Informationen zur Einrichtung einer Halteverbotszone, z.B. für Ihren Umzug.

Volltext

Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

Der Antrag auf Einrichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone ist schriftlich sowie formlos bei der zuständigen Behörde zu stellen. Notwendiger Inhalt jenes Antrags sind der Ort, der Zeitraum und die Länge der angestrebten Halteverbotszone. Diese richtet sich nach der Länge des für den Umzug verwendeten Fahrzeugs. Für weitere Informationen zu den Regelungen dazu in Ihrer Kommune, können Sie im Menü Ihre Stadt/Gemeinde auswählen.

Erforderliche Unterlagen

  • Hauptantrag
    • Formlos
  • Nachweise
    • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

Voraussetzungen

Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

Kosten

Kostenart:

Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

Bezeichnung der Kosten:

Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

  • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
  • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
  • Wichtig für die Beantragung sind
    • der Ort
    • der Zeitraum
    • die Länge in Metern
    • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug
    • Name, Vorname, Anschrift und Telefonnummer der verantwortlichen Person

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

Frist

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): 14 Tage

Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

Fristtyp:

Dauer (bei Spanne): befristet

Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

Hinweise

Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

Die Aufstellung der Verkehrszeichen hat durch zertifiziertes Fachpersonal, zum Beispiel durch eine Fachfirma für Verkehrssicherung, zu erfolgen.

Die Aufstellung ist in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort sind Zeitpunkt sowie der genaue Ort der Aufstellung zu vermerken.

Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

Im Anschluss des Umzugs bzw. der An- und Ablieferung sind die Schilder zu entfernen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung
  • Temporäre Halteverbotszone
    • für Umzug
    • für Be und Entladen
    • private oder für wirtschaftliche Tätigkeiten
  • Besonderheiten:
    • einseitige oder zweiseitige Sperrung möglich
    • je nach Straßengegebenheiten
  • zuständig: Örtliche Straßenverkehrsbehörde

Bei einem Umzug können Sie, beispielsweise für das damit einhergehende Be- und Entladen des Fahrzeugs, die Einrichtung einer vorübergehenden Halteverbotszone beantragen. 

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden