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Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beantragen

Saarland 99108001020000, 99108001020000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108001020000, 99108001020000

Leistungsbezeichnung

Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Fahrzeug (Synonym), Verlängerungsantrag (Synonym), Zone (Synonym), Bewohnerparkausweis (Synonym), Anwohnerparkrechte (Synonym), Straßenverkehrsbehörde (Synonym), Parkdruck (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehende oder dauerhafte Mitnahme eines Kraftfahrzeugs in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Fahrzeugbesitz (1090200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe

Teaser

Wenn Sie die Gültigkeit Ihres Bewohnerparkausweises verlängern möchten, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde beantragen. 

Volltext

Um die Gültigkeit des Bewohnerparkausweises für Ihr Kfz in einer speziellen Zone rechtzeitig zu verlängern, müssen Sie vor Ablauf des aktuellen Ausweises bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Ihres Wohnortes einen Verlängerungsantrag stellen. Der Ausweis ermöglicht Ihnen, weiterhin in Ihrem städtischen Wohngebiet mit erheblichen Parkdruck Ihr Fahrzeug zu parken. Stellen Sie sicher, dass Sie den Antrag auf Verlängerung rechtzeitig einreichen, um eine ununterbrochene Nutzung der reservierten Parkplätze zu gewährleisten.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Verlängerung des Bewohnerparkausweises
  • Aktueller Identitätsnachweis (z. B. Personalausweis oder Reisepass)
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht
  • Nachweis der fortdauernden Fahrzeugnutzung (z. B. Fahrzeugschein)
  • Meldebescheinigung der aktuellen Wohnadresse

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen Bewohnerparkausweis.
  • Sie sind weiterhin in dem betreffenden Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird dauerhaft von Ihnen genutzt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung des Bewohnerparkausweises bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Legen Sie alle erforderlichen Nachweise zur fortlaufenden Berechtigung vor.
  • Die Behörde prüft die Verlängerungsunterlagen und Ihren Antrag.
  • Bei positiver Entscheidung wird Ihr Parkausweis verlängert und der neue Zeitraum bestätigt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Kurztext

  • Der Bewohnerparkausweis ermöglicht Ihnen das Parken in speziell ausgewiesenen Wohnzonen mit hohem Parkdruck.
  • Verlängerung Ihres bestehenden Bewohnerparkausweises möglich.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden