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Beantragung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

Saarland 99058023001000, 99058023001000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058023001000, 99058023001000

Leistungsbezeichnung

Beantragung einer Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Ausnahmegrund (Synonym), Handwerkskammer (Synonym), Handwerkerverzeichnis (Synonym), Befähigungsnachweis (Synonym), Handwerksregister (Synonym), zulassungspflichtiges Handwerk (Synonym), Handwerksrolle (Synonym), Handwerkerregister (Synonym), Meisterprüfung (Synonym), Handwerk (Synonym), Eintragung Handwerksrolle (Synonym), Ausnahmebewilligung (Synonym), Befristete Ausnahmebewilligung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Handwerk (058)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

21.12.2023

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer des Saarlandes

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie möchten sich als Inhaber oder Inhaberin bzw. Betriebsleiter oder Betriebsleiterin in die Handwerksrolle eintragen lassen, doch die Meisterprüfung ist eine unzumutbare Belastung? Dann können Sie vielleicht eine Ausnahmebewilligung beantragen.

Volltext

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist notwendig, wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk selbständig betreiben oder sich als Betriebsleiter betätigen wollen.

Das gilt auch, wenn

  • Sie einen wesentlichen Teil eines zulassungspflichtigen Handwerks selbstständig ausüben wollen
  • Sie mehrere zulassungspflichtige Handwerke selbstständig ausüben wollen. In diesem Fall benötigen Sie für jedes zulassungspflichtige Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle

Für die Eintragung in die Handwerksrolle müssen Sie in der Regel eine Meisterprüfung oder gleichwertige einschlägige Qualifikation nachweisen. Wenn die Ablegung der Meisterprüfung für Sie eine unzumutbare Belastung darstellt und Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, können Sie eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.

Ausnahmegründe können unter anderem sein:

  • fortgeschrittenes Lebensalter
  • Krankheit
  • lange Wartezeiten bei Meisterprüfungen

Jeder Ausnahmegrund wird im Einzelfall geprüft. Die Ausnahmebewilligung kann mit Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt werden. So ist beispielsweise die Erteilung einer zeitlich befristeten Ausnahmebewilligung denkbar, wenn die Ablegung der Meisterprüfung nur vorübergehend unzumutbar ist.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung
  • Nachweise für den Ausnahmegrund
  • Nachweise über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für das Handwerk relevant sind

Voraussetzungen

Die Meisterprüfung muss eine unzumutbare Belastung für Sie darstellen. Sie müssen über die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Handwerks verfügen.

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung müssen Sie elektronisch per Onlineverfahren oder schriftlich bei Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer stellen. Die Online-Antragstellung wird auch über Verwaltungsportale angeboten. Im Einzelnen ergeben sich folgende Verfahrensschritte:

  1. Antragstellung
  • Gehen Sie auf die Internetseite Ihrer örtlich zuständigen Handwerkskammer und laden Sie die Antragsformulare zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung herunter. Gerne können Sie sich auch direkt an Ihre Handwerkskammer wenden und die erforderlichen Unterlagen zusenden lassen
  • Füllen Sie die Formulare vollständig aus und senden Sie sie zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige Handwerkskammer
  • Alternativ ist eine Online-Antragstellung über Verwaltungsportale möglich
  1. Durchführung des Verwaltungsverfahrens auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung

Im Verfahren auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung wird geprüft, ob folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Vorliegen eines Ausnahmegrundes
  • Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten (der Umfang des Nachweises hängt von der Vorqualifikation und davon ab, ob die Ausnahmebewilligung für das gesamte Handwerk beantragt wird oder nur für einen Teilbereich).
  1. Entscheidung über Antrag

Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen eine Ausnahmebewilligung erteilt. Die Ausnahmebewilligung kann unbefristet oder befristet und auch beschränkt erteilt werden.

  1. Handwerksrolleneintragung

Auf Grundlage einer erteilten Ausnahmebewilligung kann die Handwerksrolleneintragung vorgenommen werden. Gemeinsam mit dem Bescheid über die Eintragung erhält der Betrieb die sog. Handwerkskarte (§ 10 Abs. 2 HwO).

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Eintragung in die Handwerksrolle mit Ausnahmebewilligung
  • Ohne entsprechende Qualifikation (z.B. Meisterprüfung etc.) in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk kann eine Eintragung in die Handwerksrolle auf Grundlage einer Ausnahmebewilligung erfolgen, wenn das Ablegen der Meisterprüfung eine unzumutbare Belastung darstellt (Ausnahmegrund), was etwa gegeben sein kann bei
    • fortgeschrittenem Lebensalter
    • Krankheit
    • langen Wartezeiten bei Meisterprüfungen
  • Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten („Meisterähnlich“)
  • Die Ausnahmebewilligung kann mit Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt werden, z.B. mit einer zeitlichen Befristung oder Beschränkung
  • Der Antrag zur Ausnahmebewilligung sowie weitere Informationen können bei der örtlich zuständigen Handwerkskammer erfragt werden, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden