Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
§ 76 LBO Vorbescheid
Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür einen Vorbescheid beantragen.
In diesem Antrag formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie dem Antrag auf Vorbescheid die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
In einem Vorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.
Soweit zur Beurteilung erforderlich:
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
- Lageplan
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- Standsicherheitsnachweis
- Brandschutzkonzept
- Angaben über die gesicherte Erschließung
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.
Reichen Sie den Antrag ein.
Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.
Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.
Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag auf Vorbescheid und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist oder deren Stellungnahme für die Beurteilung des Vorbescheids notwendig ist.
Anschließend erhalten Sie den Vorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.
Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig. Es kann eine Verlängerung des Vorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr beantragt werden.
Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.