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Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides

Saarland 99012068006000, 99012068006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012068006000, 99012068006000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides

Leistungsbezeichnung II

Bauvoranfrage stellen

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Handlungsgrundlage

§ 76 LBO Vorbescheid

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie einzelne rechtliche Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür einen Vorbescheid beantragen.

In diesem Antrag formulieren Sie Ihre Frage so klar und hinreichend bestimmt, dass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie dem Antrag auf Vorbescheid die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

In einem Vorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Erforderliche Unterlagen

Soweit zur Beurteilung erforderlich:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht wesentlich älter als 3 Monate)
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkreten Fragen einreichen müssen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Der Vorbescheid ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag ein.

Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese nachzureichen.

Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag auf Vorbescheid und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Antrag vorgeschrieben ist oder deren Stellungnahme für die Beurteilung des Vorbescheids notwendig ist.

Anschließend erhalten Sie den Vorbescheid sowie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Vorbescheid ist drei Jahre gültig. Es kann eine Verlängerung des Vorbescheids innerhalb dieser Zeit auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr beantragt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie einzelne Fragen zur Zulässigkeit Ihres Bauvorhabens vor Einreichung des Bauantrags klären möchten, können Sie dafür eine Bauvoranfrage stellen. In einem Bauvorbescheid gibt Ihnen die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu diesen Fragen eine verbindliche Auskunft.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden