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Baulast Auskunft

Saarland 99012087023000, 99012087023000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99012087023000, 99012087023000

Leistungsbezeichnung

Baulast Auskunft

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Baurecht (012)

Verrichtungskennung

Auskunft (023)

SDG Informationsbereiche

  • Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich aller Bedingungen und Pflichten im Zusammenhang mit der Besteuerung, dem Eigentum oder der Nutzung von Immobilien (auch als Zweitwohnsitz)

Lagen Portalverbund

  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)
  • Bauplanung (2050400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Handlungsgrundlage

§ 83 LBO Baulasten

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine Auskunft zu Baulasten eines Grundstücks erhalten wollen, müssen Sie einen Antrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde stellen.

Sie können in Gestalt der Einsichtnahme eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis erhalten, sich aus dem Baulastenverzeichnis einen Auszug erstellen lassen oder aus dem Baulastenverzeichnis eine Abschrift verlangen.

Damit Ihnen eine Auskunft erteilt werden kann, ist der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

Sie können die Auskunft zu den Baulasten bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde prüft das berechtige Interesse an der Auskunft. Bei fehlendem Nachweis des berechtigten Interesses werden Sie aufgefordert, diese Bearbeitungshemmnisse zu beheben.

Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden Informationen ein. Sie werden zur Einsichtnahme aufgefordert. Sie erhalten einen gebührenpflichtigen Auszug des Baulastenverzeichnisses von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde. Oder Sie erhalten eine gebührenpflichtige Abschrift des Baulastenverzeichnisses von der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis berechtigtes Interesse oder Auftragsnachweis eines Notars

Voraussetzungen

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sowie Notare und Rechtsanwälte im nachgewiesenen Auftrag eines Notars benötigen keinen Nachweis.

Kosten

Ein Auszug oder eine Abschrift aus dem Baulastenverzeichnis ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Das Baulastenverzeichnis enthält Eintragungen über wirksame Baulasten (baurechtliche Verpflichtungen) ein Grundstück betreffend. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich einen Auszug erstellen lassen. Aus Gründen der Vereinfachung und der Digitalisierung wird die Formulierung Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis verwendet.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie können ins Baulastenverzeichnis eines Grundstücks Einsicht nehmen, einen Auszug erstellen oder eine Abschrift verlangen, wenn Sie ggf. ein berechtigtes Interesse darlegen.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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