Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E
Inhalt
Begriffe im Kontext
Lkw-Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), befristete Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), Führerschein (Synonym), Fahrerlaubnisklasse verlängern (Synonym), Führerscheinklasse verlängern (Synonym), Befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Fahrerlaubnis verlängern (Synonym), befristete Fahrerlaubnis (Synonym), Klasse C (Synonym)
Fachlich freigegeben am
24.04.2023
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- § 2 Absatz 2 Satz 3 und 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung
- § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 24 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 5 (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Anlage 6 (zu den §§ 12, 48 Absatz 4 und 5) Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Sie können Ihre Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E auf Antrag um fünf 5 Jahre verlängern.
Ihre Fahrerlaubnis der Klasse C, CE, C1 oder C1E ist maximal 5 Jahre gültig. Danach können Sie einen Antrag stellen, um Ihre Fahrerlaubnis um weitere 5 Jahre zu verlängern.
- gültiger Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder Pass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- aktueller Führerschein
- aktuelles biometrisches Foto nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Antragsfrist: 6 Monat(e)
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
- Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E
- kann auf Antrag um fünf Jahre verlängert werden
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde