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Antrag auf Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe stellen

Saarland 99129008037000, 99129008037000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99129008037000, 99129008037000

Leistungsbezeichnung

Antrag auf Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe stellen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Anlage (Synonym), Bau (Synonym), Eignungsfeststellung (Synonym), Boden (Synonym), wassergefährdend (Synonym), AwSV (Synonym), Umweltbelastung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wasser (129)

Verrichtungskennung

Feststellung (037)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Abfall, Schadstoffe und Emissionen (2130100)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
  • Bauverfahren (2050500)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)

Handlungsgrundlage

§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Teaser

Sie möchten eine Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe erteilt bekommen?

Dann ist hierfür ein Antrag auf Eignungsfeststellung zu stellen.

Volltext

Für die Erteilung einer Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe ist ein Antrag nach dem Wasserhaushaltsgesetz zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Feststellung der Eignung sind die zum Nachweis der Eignung erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist dem Antrag ein Gutachten eines Sachverständigen beizufügen.
Als Nachweise gelten auch Prüfbescheinigungen und Gutachten von in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Prüfstellen oder Sachverständigen, wenn die Anforderungen an die Prüfung der Anlage denen nach dieser Verordnung gleichwertig sind; für die Prüfbescheinigungen und Gutachten gilt § 52 Absatz 2 Satz 2 und 3 AwSV entsprechend. (§ 42 AwSV)

Voraussetzungen

Keine Verletzung von Rechten Dritter.

Prüfen Sie bitte vorab im GeoPortal Saarland oder mit der NaSaarWas-App, ob sich die Anlage sich in einem Schutzgebiet (Wasserschutzgebiet / Heilquellenschutzgebiet / Überschwemmungsgebiet) befindet.

Den Link zum Geoportal sowie die Möglichkeiten zum Download der App NaSaarWas finden Sie hier: 

Kosten

Kostenart: variabel

Kostenhöhe (variabel): von 51 bis zu 5.112 Euro

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Verwaltungsgebühr

Zahlungsweise: Überweisung/Zahlschein

Verfahrensablauf

Die Feststellung der Eignung für Anlagen zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe können Sie schriftlich oder online über den entsprechenden Online-Dienst beantragen.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben:

  • prüft die Behörde die Antragsunterlagen; fordert ggf. Unterlagen nach und beteiligt ggf. betroffene Stellen
  • reicht der / die Antragsteller*in Unterlagen nach und die betroffene Stellen geben ihre Stellungsnahmen ab
  • prüft die Behörde nachgereichte Unterlagen und eingegangene Stellungnahmen
  • erteilt die Behörde die Eignungsfeststellung auf Basis der geprüften und ggf. ergänzten Antragsunterlagen sofern keine Versagungsgründe vorliegen
  • erhält der / die Antragsteller*in einen Eignungsfeststellungsbescheid
  • bezahlt der / die Antragsteller*in die Verwaltungsgebühr

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Komplexität der geplanten Anlage.

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsbehelf

Widerspruch möglich

Kurztext

  • Antrag auf Eignungsfeststellung
  • Einen Antrag auf Eignungsfeststellung für eine Anlage zum Lagern, Abfüllen oder Umschlagen wassergefährdender Stoffe stellen  z.B.
    • für Eigenverbrauchstankstellen,
    • für Altöllageranlagen oder
    • für Abfüllflächen wassergefährdender Stoffe
  • zuständig: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden