Einsichtnahme Wasserbuch
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Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Saarländischen Wassergesetzes (SWG)
Gemäß den §§ 122 bis 125 des Saarländischen Wassergesetzes (SWG) wird ein Wasserbuch geführt in das jeder Bürger Einsicht hat. Das Wasserbuch wird als amtliches Register geführt. Es enthält wesentliche behördliche Entscheidungen mit Gewässerbezug und steht jedem Bürger zur Einsicht offen.
In das Wasserbuch werden insbesondere eingetragen:
- Wasser- und Quellenschutzgebiete
- Überschwemmungsgebiete
- wasserrechtliche Zulassungen (Erlaubnisse, Bewilligungen, alte Rechte und Befugnisse) zur Benutzung von Gewässern
- Planfeststellungen und -genehmigungen zum Gewässerausbau
- Zwangsrechte
Die Einsicht in das Wasserbuch muss beantragt werden. Für Auskünfte, die das Gebiet des Saarlandes betreffen, steht Ihnen das digitale Antragsprogramm zur Verfügung.
- Name, Anschrift und Kontaktdaten des Antragstellers
- Wenn bekannt alle Informationen zu dem erfragten Wasserrecht z.B. Rechtsinhaber, Gegenstand des Rechts, etc.
- Falls nicht bekannt eine Umschreibung des (möglichen) Wasserrechts z.B. betroffenes Gewässer, Lage der Gewässernutzung, Art der Gewässernutzung.
Nachdem das Auskunftsbegehren eingegangen ist, wird geprüft, ob eine Auskunft erteilt werden kann. Ist dies der Fall wird gemäß § 125 Abs. 2 SWG geprüft, ob die Auskunft eine Mitteilung über eine geheim zu haltender Betriebseinrichtung oder Betriebsweise enthält. Wenn dies der Fall ist, wird die Auskunft nur erteilt, wenn der Rechteinhaber zustimmt.
Wenn keine geheim zu haltender Betriebseinrichtung oder Betriebsweise betroffen sind ist eine Auskunft innerhalb ein bis zwei Wochen möglich. Soweit die Auskunft geheim zu haltender Betriebseinrichtung oder Betriebsweisen enthalten würde, beträgt die Bearbeitungsdauer einen bis drei Monate.
Das Wasserbuch ist ein amtliches Register. Es enthält wesentliche behördliche Entscheidungen mit Gewässerbezug und steht jedem Bürger zur Einsicht offen. Der Bürger kann sich mit Hilfe Wasserbuch über ein bestehendes Recht informieren bzw. erfragen ob ein solches Recht an einer Gewässer besteht.