Jagdschein beantragen und ändern
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Wenn Sie die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen gültigen Jagdschein von der zuständigen Jagdbehörde.
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
Für die Erteilung eines Jagdscheins müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählen eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung, die ausreichende Kenntnisse der Tierarten und der Jagdpraxis umfasst. Zudem ist der Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung notwendig. Der Jagdschein berechtigt zur Jagd im gesamten Bundesgebiet und unterliegt bestimmten Regelungen hinsichtlich des Alters und der Zuverlässigkeit.
Bei der Neuerteilung eines Jagdscheins, etwa nach Ablauf, müssen dieselben Bedingungen erfüllt sein, wie bei der Erstbeantragung. Falls der Jagdschein Ihnen zuvor entzogen wurde, ist eine Neubewertung Ihrer Zuverlässigkeit zwingend erforderlich. Nach einer Sperrfrist, die von der zuständigen Behörde festgelegt wird, können Sie einen Antrag auf Wiedererteilung stellen.
Die Wiedererteilung eines Jagdscheins kann erforderlich werden, wenn Änderungen in Ihrer Jagdberechtigung eintreten. Hierbei müssen Sie möglicherweise zusätzliche Prüfungen oder Weiterbildungen nachweisen, besonders wenn der Jagdschein über längere Zeit entzogen oder versagt wurde. Ihre Zuverlässigkeit und die Erfüllung aller gesetzlichen Vorgaben werden erneut durch die zuständige Jagdbehörde überprüft, bevor der Jagdschein wieder ausgehändigt wird.
Tages- und Jahresjagdschein
Der Jagdschein ist zeitlich begrenzt und kann für Tages- oder Jahreszeiträume beantragt werden, abhängig von den individuellen jagdlichen Bedürfnissen und Aufenthaltsregelungen. Der Tagesjagdschein gilt 14 aufeinanderfolgende Tage und kann im Jagdjahr 2-mal verlängert werden.
Änderung
Änderungen am Jagdschein können notwendig werden, wenn sich die persönlichen Informationen des Inhabers ändern, wie beispielsweise Name oder Adresse, oder wenn gesetzliche Anforderungen angepasst werden. Solche Änderungen müssen bei der zuständigen Jagdbehörde beantragt werden. Der Nachweis über die neue Situation und die entsprechenden Dokumente sind unerlässlich, um die Änderungen rechtlich wirksam vorzunehmen. In einigen Fällen können auch zusätzliche Schulungen oder der Nachweis einer gültigen Jagdhaftpflichtversicherung erforderlich sein.
Widerruf/Entziehung
Der Widerruf oder die Entziehung eines Jagdscheins erfolgen, wenn der Inhaber die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, etwa bei fehlender Zuverlässigkeit oder unzureichendem Versicherungsschutz. Solche Maßnahmen werden von der zuständigen Jagdbehörde getroffen, wenn Tatsachen bekannt werden, die die Unzuverlässigkeit oder Gefährdung bei der Jagdausübung begründen. In einigen Fällen kann auch eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheins festgesetzt werden, um sicherheitsrelevante Bedenken auszuräumen.
Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein
Die Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein erfolgt, um sicherzustellen, dass die berechtigte Fläche für die Jagdausübung korrekt und rechtlich abgesichert ist. Hierbei muss der Inhaber die gesamte Jagdfläche, auf der er oder sie jagdberechtigt ist, bei der zuständigen Jagdbehörde angeben. Der genaue Prozess der Eintragung umfasst das Vorlegen von Nachweisen über die Pachtverhältnisse und eventuell die Zustimmung anderer jagdausübungsberechtigter Personen. Die Eintragung ermöglicht eine klare rechtliche Grundlage für die Jagdausübung und verhindert etwaige Rechtsstreitigkeiten.
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Antragsformular für die Erteilung eines Jagdscheins
- Nachweis über bestandene Jägerprüfung (beglaubigte Kopie)
- Jagdhaftpflichtversicherung (beglaubigter Nachweis); es sei denn Sie sind über die Kollektivhaftpflicht der Vereinigung der Jäger des Saarlandes versichert
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Zur Teilnahme an Bewegungsjagden ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit zu verlangen.
- Hierfür ist vorzulegen: Drückjagdnadel der Vereinigung der Jäger des Saarlandes, oder eine vergleichbare Bescheinigung eines Jagdverbandes oder einer anerkannten Jagdschule des Saarlandes oder eines anderen Bundeslandes.
- 2 Passbilder bei Ersterteilung
- Einverständniserklärung bei Neuerteilung
- Sperrfristbescheinigung bei Wiedererteilung
Änderung
- Antrag auf Änderung des Jagdscheins
- Dokumente zur Änderung persönlicher Daten (z.B. Name, Adresse)
- Gegebenenfalls aktualisierter Versicherungsnachweis
- Nachweis über geänderte Pachtverhältnisse oder Jagdfläche
Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein
- Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Jagdschein
- Kopie des aktuellen Pachtvertrags der betreffenden Fläche
- Zustimmungsschreiben oder Bestätigung anderer jagdausübungsberechtigter Personen, falls erforderlich
- Kopie des gültigen Jagdscheins
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Sie haben die Jägerprüfung in schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil erfolgreich bestanden.
- Sie verfügen über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung.
- Sie erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen, inklusive Zuverlässigkeit.
- Sie stellen sicher, dass der Transport Ihrer Jagdwaffen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
- Sie erfüllen die Anforderungen für das rechtmäßige Führen von Jagdwaffen in Deutschland.
Änderung
- Eine Aktualisierung Ihrer persönlichen Informationen ist erforderlich.
- Sie reichen alle notwendigen Unterlagen zur Dokumentation der Änderungen ein.
Widerruf/Entziehung
Ihr Jagdschein wird widerrufen, wenn:
- Ihre Jagdhaftpflichtversicherung nicht mehr gültig ist.
- Es ein gesetzlicher Verstoß besteht, der Ihre Zuverlässigkeit in Frage stellt.
- Ihr Jagdscheininformationen nicht korrekt oder aktuell sind.
Ihr Jagdschein wird entzogen, wenn:
- Schwerwiegende Verstöße gegen die Jagdvorschriften vorliegen.
- Es behördlich bestätigte Bedenken bezüglich Ihrer Zuverlässigkeit besteht.
- Fehlverhalten im Rahmen der Jagdausübung festgestellt wird
Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein
- Sie besitzen einen gültigen Jagdschein.
- Sie haben einen aktuellen Jagdpachtvertrag, der die Nutzung der vorgesehenen Jagdfläche dokumentiert.
- Sie erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben für die Eintragung der Jagdfläche in Ihren Jagdschein.
- Sie legen die erforderlichen Nachweise zur Nutzung der Jagdfläche bei der zuständigen Jagdbehörde vor.
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Ihres Pachtvertrags – bei Neuerteilung oder Wiedererteilung auch eine Kopie Ihres Jagdscheins
- Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
Ihr Antrag wird von der Jagdbehörde überprüft und Ihre Dokumente und rechtlichen Voraussetzungen werden
- sorgfältig geprüft. Sollten Unterlagen fehlen oder unvollständig sein, fordert die Behörde eine Nachreichung an.
- Ihre Jagdfläche wird von der zuständige Jagdbehörde in Ihrem Jagdschein eingetragen
- Sie erhalten den Bescheid, der Ihre Berechtigung zur Jagdausübung bestätigt.
- Falls es rechtliche Bedenken gibt, wird Ihr Antrag nicht bewilligt.
Änderung
- Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter den aktuellen Jagdschein und Nachweise der geplanten Änderung.
- Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
- Ihr Änderungsantrag wird von der Jagdbehörde überprüft und die eingereichten Dokumente werden sorgfältig geprüft. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur.
- Ihre Jagdfläche wird von der zuständige Jagdbehörde in Ihrem Jagdschein eingetragen
- Die Änderungen werden nach erfolgreicher Prüfung eingetragen.
- Bei rechtlichen Bedenken werden die Änderungen verweigert.
Widerruf/Entziehung
- Die zuständige Jagdbehörde prüft kontinuierlich, ob alle Bedingungen für den Besitz eines Jagdscheins erfüllt sind.
- Bei festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei fehlender Zuverlässigkeit wird ein Verfahren zur Überprüfung des Jagdscheins eingeleitet.
- Sie erhalten eine offizielle Benachrichtigung über den Anlass und die rechtlichen Gründe für den Widerruf oder Entzug.
- Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen oder fehlende Dokumente nachzureichen.
- Bei ausreichenden Gründen wird Ihr Jagdschein widerrufen oder entzogen und Sie erhalten einen für rechtskräftig erklärten Bescheid.
Eintragung einer Jagdfläche im Jagdschein
- Sie stellen einen Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Jagdschein bei der zuständigen Jagdbehörde.
- Sie reichen alle notwendigen Dokumente ein, darunter den Jagdpachtvertrag und ggf. Zustimmungserklärungen anderer Beteiligter.
- Die Jagdbehörde prüft die Rechtsgültigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
- Bei erfolgreicher Prüfung wird die Jagdfläche offiziell in Ihren Jagdschein eingetragen.
- Sie erhalten einen Bescheid, der die Eintragung bestätigt.
- Sollte es rechtliche Bedenken geben oder Dokumente fehlen, wird die Eintragung abgelehnt und Sie werden entsprechend benachrichtigt.
Hinweise
Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Der Jagdschein allein berechtigt noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben. Das Jagdrecht steht in Deutschland den Grundeigentümern zu, die es (bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines) auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen oder sich örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer anschließen müssen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an Jäger verpachten.
Der Jagdschein ist bei der Jagd mitzuführen
Für die Teilnahme an Bewegungsjagden ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit zu verlangen
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Jagdabgabe wird zweckgebunden verwendet für:
- Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildbiotope
- wildbiologische Forschungsvorhaben, Untersuchungen der Lebensräume des Wildes (Biotope) und zur Wildbewirtschaftung
- Maßnahmen und Einrichtungen zur Fortbildung der Jäger
- Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Jagd, insbesondere der Förderung der Nachsuche mit Hunden und der Ausbildung von Hunden für die Jagd
- Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten des Wildes, die auf den Menschen oder in der Obhut des Menschen gehaltene Tiere übertragbar sind
Besonderheiten
Vor der erstmaligen Ausstellung eines Jagscheines muss die zuständige Jagdbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister einholen, dies kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte setzen Sie sich deshalb während der laufenden oder nach der bestandenen Jägerprüfung mit Ihrer Jagdbehörde in Verbindung
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Erteilung bei erfolgreicher Jägerprüfung und Versicherung.
- Neuerteilung bei Bedarf nach Ablauf, rechtzeitig Unterlagen einreichen.
- Wiedererteilung nach Sperrfrist mit umfassender Prüfung der Voraussetzungen.
Änderung
- Änderungen von persönlichen Daten oder Jagdflächen im Jagdschein.
- Pachtvertragsanpassungen und behördliche Genehmigungen vorlegen.
- Aktualisierte Daten rechtzeitig bei der Jagdbehörde einreichen.
Widerruf/Entziehung
- Ihr Jagdschein kann widerrufen werden bei fehlender Zuverlässigkeit oder ungültiger Versicherung.
- Entziehung bei gesetzeswidrigen Handlungen oder falschen Angaben möglich.
- Stellen Sie sicher, dass alle Bedingungen für den Besitz erfüllt sind.
Eintragung einer Jagdfläche
- Beantragen Sie die Eintragung Ihrer Jagdfläche mit einem gültigen Pachtvertrag.
- Vorlage der notwendigen Zustimmungen und Dokumente bei der Jagdbehörde.
- Sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.