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Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Saarland 99084025001000, 99084025001000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084025001000, 99084025001000

Leistungsbezeichnung

Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Kraftomnibusse (Synonym), Ausflugsfahrten (Synonym), Omnibusverkehr Personenbeförderung (Synonym), Kraftomnibus (Synonym), Kraftomnibusgenehmigung (Synonym), Kraftomnibusverkehr (Synonym), Ferienzielreisen (Synonym), BUS (Synonym), Busvermietung (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym), Mietbus (Synonym), Ferienreise (Synonym), Omnibus (Synonym), Genehmigung zum Kraftomnibusverkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten ein Busunternehmen für den Gelegenheitsverkehr betreiben? Dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Volltext

Wenn Sie mit Ihrem Busunternehmen Fahrten im Gelegenheitsverkehr anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:

  • an den Ausgangsort zurückführen
  • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
  • für alle Mitreisenden gleich gelten
  • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
  • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten

Sie erhalten die Genehmigung für bis zu 10 Jahre. Anschließend müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

Für grenzüberschreitende Fahrten benötigen Sie mit der EU-Gemeinschaftslizenz eine weitere Genehmigung.

Wenn Sie lediglich Fahrten im Gelegenheitsverkehr vermitteln, diese aber nicht selbst durchführen, brauchen Sie keine Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu: 
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person können nachweisen, dass Sie zuverlässig sind.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

  • Beginnen Sie mit der Einreichung des Antrags bei der zuständigen Genehmigungsbehörde.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung.
  • Die Genehmigungsbehörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Einhaltung der Voraussetzungen.
  • Bei positivem Ergebnis wird die Genehmigung erteilt und Ihnen schriftlich zugestellt.

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Frist

Fristtyp: Geltungsdauer 10 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

Kurztext

  • Für die unternehmerische Tätigkeit der Personenbeförderung mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr ist eine Genehmigung notwendig
  • Gelegenheitsverkehr:
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:
    • an den Ausgangsort zurückführen
    • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
    • für alle Mitreisenden gleich gelten
    • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen (einschließlich Fahrerin oder Fahrer) geeignet und bestimmt sind.
    • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten
  • Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten
  • Geltungsdauer: höchstens 10 Jahre

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden