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Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Saarland 99084025049000, 99084025049000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084025049000, 99084025049000

Leistungsbezeichnung

Erweiterung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Omnibusverkehr Personenbeförderung (Synonym), Kraftomnibusse (Synonym), Mietbus (Synonym), Ferienreise (Synonym), Kraftomnibusgenehmigung (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym), Ausflugsfahrten (Synonym), Kraftomnibus (Synonym), Erweiterung Genehmigung Kraftomnibusverkehr (Synonym), Omnibus (Synonym), Ferienzielreisen (Synonym), Kraftomnibusverkehr (Synonym), Busvermietung (Synonym), BUS (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten die Anzahl Ihrer Kraftomnibusse oder der Sitzplätze für Ihr Busunternehmen erhöhen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Volltext

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Wenn Sie die Anzahl der Fahrzeuge oder der Sitzplätze für Ihr Kraftomnibusunternehmen erhöhen möchten, müssen Sie bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde eine Erweiterung der Genehmigung beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültige Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen
  • Antrag auf Erweiterung der Genehmigung mit Angaben zum übernehmenden Unternehmen und Person:
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person oder Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach bei Unternehmen
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

  • Sie sind bereits in Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person sind zuverlässig.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie und die von Ihnen mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragte Unternehmerinnen oder Unternehmer haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie einen Antrag auf Erweiterung Ihrer bestehenden Genehmigung bei der zuständigen Behörde ein.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu, die die Erweiterung unterstützen und deren Auswirkung auf die aktuelle Genehmigung darlegen.
  • Die Behörde bewertet die zusätzlichen Anforderungen und prüft die bestehende finanzielle und fachliche Grundlage.
  • Bei Zustimmung wird die Erweiterung der Genehmigung erteilt und Ihnen schriftlich mitgeteilt.

Bearbeitungsdauer

Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Frist

Geltungsdauer 10 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

Kurztext

  • Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Erweiterung
  • Gelegenheitsverkehr:
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • Antrag notwendig für: Erhöhung der Anzahl der Kraftomnibusse oder der Sitzplätze für ein Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden