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Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Saarland 99084025123000, 99084025123000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99084025123000, 99084025123000

Leistungsbezeichnung

Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Ferienzielreisen (Synonym), BUS (Synonym), Kraftomnibusgenehmigung (Synonym), Mietbus (Synonym), Omnibusverkehr Personenbeförderung (Synonym), Kraftomnibus (Synonym), Busvermietung (Synonym), Gelegenheitsverkehr (Synonym), Kraftomnibusse (Synonym), Verlängerung Kraftomnibusse (Synonym), Ferienreise (Synonym), Ausflugsfahrten (Synonym), Omnibus (Synonym), Kraftomnibusverkehr (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Personenbeförderung (084)

Verrichtungskennung

Wiedererteilung (123)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Volltext

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelle und auslaufende Genehmigung
  • Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu: 
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach:

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Verfahrensablauf

  • Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Behörde auf Wiedererteilung Ihrer vorherigen Genehmigung.
  • Legen Sie alle relevanten Nachweise erneut vor, um die fortdauernde Erfüllung der Voraussetzungen zu dokumentieren.
  • Die Behörde überprüft den Antrag insbesondere auf Aktualität der finanziellen Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung.
  • Ihre Genehmigung wird bei Bewilligung schriftlich erneuert und zugestellt.

Bearbeitungsdauer

Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Frist

Fristtyp: Geltungsdauer 10 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

Kurztext

  • Für die Fortsetzung der unternehmerischen Tätigkeit der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen muss eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragt werden
  • Gelegenheitsverkehr
    • Ausflugsfahrten
    • Ferienreisen
    • Fahrten mit Mietbussen
  • Bearbeitung innerhalb von 3 Monaten
  • Verlängerung spätestens nach 10 Jahren notwendig
  • Geltungsdauer Verlängerung: ebenfalls höchstens 10 Jahre

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden