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Melderegisterauskunft Erteilung

Saarland 99115004001000 Typ 2/3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115004001000

Leistungsbezeichnung

Melderegisterauskunft Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3b

Begriffe im Kontext

Meldeauskunft (Synonym), Anschrift (Synonym), Einwohnermeldeamt (Synonym), Personensuche (Synonym), Meldepflicht (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Erteilung (001)

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.05.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

Handlungsgrundlage

§§ 44 bis 52 Bundesmeldegesetz (BMG)

Teaser

Über eine Auskunft aus dem Melderegister Ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.

Volltext

Über eine Auskunft aus dem Melderegister Ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Erforderliche Unterlagen

  • möglichst genaue Angaben über die gesuchte Person

(Kombination möglich aus: Name, Vorname, Geburtsdatum, frühere Namen, Geschlecht, Anschrift)

Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben. Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass dieser Zweck bei der Anfrage angegeben wurde.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können; das heißt, Sie verfügen bereits über Daten zur betroffenen Person; dies sind in der Regel
    • der Vor- und Familienname,
    • das Geburtsdatum,
    • das Geschlecht oder
    • eine Anschrift.
  • Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
  • Sie dürfen die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und müssen dies bei der Anfrage erklären.

Bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Kosten

Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

Verfahrensablauf

Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Über eine Auskunft aus dem Melderegister Ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden.

Ansprechpunkt

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

Zuständige Stelle

Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person.

Formulare

nicht vorhanden