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Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

Saarland 99005002005000, 99005002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99005002005000, 99005002005000

Leistungsbezeichnung

Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Apothekerin (Synonym), Betäubungsmittel (Synonym), Arzneimittelsicherheit (Synonym), Versandapotheke (Synonym), Apotheker (Synonym), Arzneimitteleinzelhandel (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Arzneimittelüberwachung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Arzneimittel (005)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn Sie apothekenpflichtige Arzneimittel versenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Volltext

Der Versand von apothekenpflichtigen Arzneien ist erlaubnispflichtig. Für jede öffentliche Apotheke, über die apothekenpflichtige Arzneimittel versendet werden sollen, ist eine eigene Versandhandelserlaubnis zu beantragen.

Die Versandhandelstätigkeit darf erst nach erteilter Erlaubnis aufgenommen werden. 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Betriebserlaubnis der Apotheke
  • Falls für den Versandhandel Räume außerhalb der genehmigten Apothekenbetriebsräume genutzt werden sollen: Angaben zu Größe, Lage und Entfernung zur Apotheke (die entsprechenden Räume, aus denen der Versandhandel erfolgt, müssen in angemessener Nähe zu den übrigen Apothekenbetriebsräumen liegen, § 4 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung), Beschaffenheit, Einrichtung und Funktion der zusätzlichen Betriebsräume unter Vorlage maßstabsgerechter Grundrisspläne und des Mietvertrags)
  • Versicherung des Antragstellers, die Anforderungen nach dem Apothekengesetz an das Qualitätsmanagement und den Versandvorgang zu erfüllen und den Versandhandel zusätzlich zu dem üblichen Apothekenbetrieb zu erbringen

Voraussetzungen

  • Der Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für den Apothekenbetrieb
  • Ein Qualitätssicherungssystem für den Versandvorgang muss vorhanden sein

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren Antrag ein.
  • Die zuständige Behörde prüft die Voraussetzung.
  • Ggf. fordert die zuständige Behörde Unterlagen nach.
  • Ggf. erfolgt eine Begutachtung der Räumlichkeiten.
  • Die zuständige Behörde stellt bei Vorliegen der Voraussetzungen die entsprechende Erlaubnis aus.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln darf erst nach Erlaubniserteilung aufgenommen werden.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind der Website der Apothekenüberwachung der Apothekerkammer des Saarlandes zu entnehmen.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln Erlaubnis
  • Versand darf nur aus einer öffentlichen Apotheke, für die eine Betriebserlaubnis erteilt wurde, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb erfolgen
  • Versandapotheke muss bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen
  • Betäubungsmittel sind vom Versand mit Arzneimitteln ausgenommen (vgl. Faktenblatt der ABDA „Versandhandel mit Arzneimitteln“, Stand: September 2024

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Apothekerkammer des Saarlandes

Apothekenüberwachung

Zähringerstraße 5

66119 Saarbrücken

Tel. 0681/58406-0

E-Mail-Adresse: geschaeftsstelle@apothekerkammer-saar.de.

Formulare

nicht vorhanden