Portal für Verwaltung und Digitalisierungspartner. Feedback senden

Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Saarland 99004002005000, 99004002005000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99004002005000, 99004002005000

Leistungsbezeichnung

Betrieb einer öffentlichen Apotheke Erlaubnis

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Apothekenbetriebserlaubnis (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Neueröffnung Apotheke (Synonym), Apotheke eröffnen (Synonym), Antrag auf Betriebserlaubnis (Synonym), Übernahme Apotheke (Synonym), Apotheke übernehmen (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Apotheken (004)

Verrichtungskennung

Erlaubnis (005)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.10.2020

Fachlich freigegeben durch

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV) Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie Contrescarpe 72, 28195 Bremen

Teaser

Wenn Sie eine Apotheke neu eröffnen oder übernehmen wollen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag auf Betriebserlaubnis stellen.

Volltext

In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.

Erforderliche Unterlagen

Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.

Es wird auf die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Apothekengesetz und der Apothekenbetriebsordnung verwiesen. 

Voraussetzungen

Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.

Kosten

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
  • Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.

Bearbeitungsdauer

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Frist

Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen sind der Website der Apothekenüberwachung der Apothekerkammer des Saarlandes zu entnehmen. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Kurztext

Eine Apotheke darf nur mit Erlaubnis betrieben werden.  Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

Die Behörde kann ggf. weitere Dokumente anfordern. Die Zuständigkeit ist in Ländern unterschiedlich geregelt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Apothekerkammer des Saarlandes

Apothekenüberwachung

Zähringerstraße 5

66119 Saarbrücken

Tel. 0681/58406-0

E-Mail-Adresse: geschaeftsstelle@apothekerkammer-saar.de 

Formulare

nicht vorhanden