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Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

Saarland 99075006016000, 99075006016000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99075006016000, 99075006016000

Leistungsbezeichnung

Führerschein Stellen für die Schulung in Erster Hilfe - Anerkennung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Kraftfahreignung (075)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Geschäftslagen für Unternehmen (2000000)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)
  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Führerscheine (1090100)
  • Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse (2110100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Handlungsgrundlage

§ 68 Abs. 1 Stellen für die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und die Ausbildung in Erster Hilfe - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Anerkennung als Stelle für die Ausbildung in Erster Hilfe gem. § 68 FeV gibt Ihnen, nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens, die Möglichkeit im Saarland zu unterrichten. Die Anerkennung muss alle drei Jahre erneuert werden.

Teaser

Wer Ausbildungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführenmöchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.

Volltext

Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.

Erforderliche Unterlagen

  • polizeiliches Führungszeug (als Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers)
  • Nachweis der Befähigung als Ausbilder im Bereich Erste Hilfe (Nachweis z.B. Seminare aus denen die fachliche (48 UE) als auch die pädagogische (56 UE Lehrkräfteschulung) Eignung hervorgeht. Diese beiden Ausbildungen müssen alle 3 Jahre „aufgefrischt“ werden
  • Nutzungsvereinbarung (Mietvertrag) über den Schulungsraum (mit Skizze über Größe und Aufteilung, mind. 50 m² Grundfläche)
  • Nachweis/Kopie des Vertrages Haftpflichtversicherung welche die Erste Hilfe Ausbildung mit einschließt
  • Vertag über die begleitende Fachaufsicht durch einen Arzt (Geeignet sind Ärzte mit dem Fachkundenachweis Rettungsdienst oder der Zusatzbezeichnung Rettungsmedizin oder vergleichbarer Qualifikation. Ferner müssen die Ärzte eingehende Kenntnisse über Empfehlungen für die Erste Hilfe des Deutschen Beirates für Erste Hilfe und Wiederbelebung bei der Bundesärztekammer besitzen. Als Ärzte mit einer vergleichbaren Qualifikation sind Fachärzte für Anästhesie zu nennen. Der Arzt ist für die medizinischen Inhalte der Ausbildung verantwortlich.)
  • Blanko einer von Ihnen gestalteten Teilnehmerliste
  • Blanko einer von Ihnen gestalteten Bescheinigung über die Teilnahme
  • Ausbildungsplan über den Inhalt und Umfang, also die konzeptionelle Gestaltung der Ausbildung (Foliensatz)
  • Lehrplan/Ablaufplan mit Zeiteinteilung der einzelnen Ausbildungsblöcke incl. der Pausen (9 UE á 45 Min. gem. § 19 Abs.1 FeV=405 min. + Pausen)
  • Nachweis über die Ausbildung im Rettungsdienst (auch ehrenamtlich ist möglich), zzgl. eines Nachweises der Erfahrungszeit (mind. 3 Jahre)
  • Die vorzulegenden Ausbildungsnachweise benötigen wir als Original (diese werden dann unverzüglich wieder zurückgesandt) oder als beglaubigte Kopie
  • Nachweis über den Besitz eines AED-Demo bzw. Trainingsgerätes (Rechnung und Bild z.B.)
  • Nachweis über den Besitz von zweit Puppen (Übungsgerät zur Wiederbelebung 2 je Schulung)
  • Motorradhelm
  • Es wird vorausgesetzt dass anderes Materialien wie auswechselbare Gesichtsmasken/Mundstücke, Dreiecktücher, Verbandpäckchen, Ersatzlunge,  usw. für jeden Teilnehmer bis zur max. Teilnehmerzahl von 15 Personen bzw. 20 Personen mit Hilfsausbilder vorhanden sind.

Der Nachweis über Gerätschaften und Ausbildungsmaterial wird durch die Vorlage von Rechnungen und Bildern geführt, welche dem Antrag beizulegen sind.

Voraussetzungen

Voraussetzungen

Es liegen keine Tatsachen vor, die den Antragsteller (bei juristischen Personen die nach dem Gesetz oder der Satzung zur Vertretung berechtigten Personen) und das Ausbildungspersonal für die Schulung in Erster Hilfe als unzuverlässig erscheinen lassen. 

Die Befähigung für das Ausbildungspersonal ist nachgewiesen.

Geeignete Ausbildungsräume und die notwendigen Lehrmittel für den theoretischen Unterricht und die praktischen Übungen stehen zur Verfügung.

Die Anerkennung kann befristet und mit Auflagen (insbesondere hinsichtlich der Fortbildung der mit der Schulung befassten Personen) verbunden werden.

Kosten

Die Gebühr gemäß Nr. 214.3 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beläuft sich im Rahmen zwischen 51,10 bis 511,00 Euro.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Bearbeitungsdauer beträgt abhängig der Vorlage aller benötigten Unterlagen ca. 4 Wochen.

Weiterführende Informationen

Zusätzlich/ Es besteht auch die Möglichkeit sich über die VBG (Berufsgenossenschaft), nach deren Vorgaben, als Stelle für die Ausbildung in Erster Hilfe anerkennen zu lassen.

Hinweise

Zu empfehlen ist vor Antragstellung ein  Gespräch mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit. 

Erst nach Vorliegen aller geforderten Unterlagen erfolgt die Prüfung.

Die amtliche Anerkennung gilt nur für das Territorium des Bundeslandes Saarland.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Stellen, die Schulungen in Erster Hilfe für den Erwerb einer Fahrerlaubnis durchführen, bedürfen der amtlichen Anerkennung.

Es sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Es fallen Gebühren an.

Zuständig: das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Formulare

Formloser Antrag.