Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte gemäß Viehverkehrsverordnung beantragen
Inhalt
Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte gemäß Viehverkehrsverordnung beantragen
Begriffe im Kontext
Tierschutz (Synonym), Ziegen (Synonym), Gesundheitsstatus (Synonym), Zulassung (Synonym), Tiertransport (Synonym), Beförderung (Synonym), Transportunternehmen (Synonym), Tierarten (Synonym), Befähigungsnachweis (Synonym), Einhaltungsprüfung (Synonym), Geflügel (Synonym), Rinder (Synonym), Versorgungsanforderungen (Synonym), Hygienevorschriften (Synonym), Veterinärbehörde (Synonym), Schweine (Synonym), Transportdauer (Synonym), Pferde (Synonym), Schafe (Synonym)
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
14.05.2025
Fachlich freigegeben durch
.
Transportieren Sie Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel, müssen Sie speziellen Zulassungsanforderungen beachten.
- Nachweise über die geeigneten Anlagen zum Entladen und Halten der Tiere
- Plan für die Reinigung und Desinfektion der Transportfahrzeuge und Stallungen
- Bescheinigungen, dass die Tiere keine Anzeichen übertragbarer Krankheiten aufweisen
- Dokumentation zur Einhaltung der Gesundheitsstandards während des Transports
- Hi-Tier-Registriernummer/Betriebsnummer, falls vorhanden
- Geeignete Anlagen zum Entladen und artgerechten Halten der Tiere sind vorhanden.
- Transportfahrzeuge sind mit Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion ausgestattet.
- Schriftlicher oder elektronischer Plan für die Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge und Stallungen liegt vor.
- Bestätigung vom Veterinäramt, dass Zucht- und Nutztiere nicht mit Schlachttieren aus verschiedenen Betrieben transportiert werden und dass Tiere keine Anzeichen übertragbarer Krankheiten aufweisen und einen gleichwertigen Gesundheitsstatus besitzen.
- Einhaltung von Hygiene- und Gesundheitsvorschriften
- Artgerechte Transportbedingungen für Tiere sicherstellen
- Unterschiedliche Anforderungen für Zucht- und Nutztiere
- Regelungen zum Schutz vor übertragbaren Krankheiten beachten