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Änderungen als Transportunternehmen für Tiertransporte anzeigen

Saarland 99110066011000, 99110066011000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110066011000, 99110066011000

Leistungsbezeichnung

Änderungen als Transportunternehmen für Tiertransporte anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Zulassungsinformation (Synonym), Änderungsanzeige (Synonym), Tiertransporte (Synonym), Meldepflicht (Synonym), Transportunternehmen (Synonym), Behördenmeldung (Synonym), Notfallplan (Synonym), Unterlagenüberprüfung (Synonym), Fahrerqualifikation (Synonym), Unternehmensführung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Transportgenehmigungen (2110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.01.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teaser

Wenn sich Änderungen bei der Zulassung Ihres Tiertransportunternehmens ergeben, müssen Sie diese innerhalb von 15 Arbeitstragen anzeigen.

Volltext

Als Transportunternehmerin oder Transportunternehmer müssen Sie Änderungen bei den Informationen oder Papieren, die Sie im Zuge Ihrer Zulassung für Tiertransporte dem Veterinäramt mitgeteilt haben, innerhalb von 15 Arbeitstagen bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige solcher Änderungen ist unabdingbar, um die geltenden Anforderungen zu erfüllen und die notwendige Transparenz gegenüber den Behörden sicherzustellen. Diese Zulassungsvoraussetzungen gewährleisten, dass Ihr Unternehmen über ausreichend qualifiziertes Personal und geeignete Ausrüstung verfügt und keine ernsthaften Verstöße gegen Tierschutzgesetze vorliegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige über Änderungen in den Informationen zu Ihrer Zulassung
  • Kopien der aktualisierten Unterlagen zur Unternehmensführung und Ausrüstung
  • Bei langen Transporte: Kopien der aktualisierten Fahrerqualifikationen und Notfallpläne

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine gültige Zulassung als Transportunternehmerin oder Transportunternehmer.
  • Änderungen betreffen Informationen oder Unterlagen, die im Rahmen Ihrer bestehenden Zulassung relevant sind.
  • Bei langen Beförderungen sind aktualisierte Fahrerqualifikationen und Notfallpläne erforderlich, falls Änderungen vorliegen.

Kosten

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verfahrensablauf

  • Melden Sie Änderungen Ihrer Zulassungsinformationen für Tiertransporte innerhalb von 15 Arbeitstagen bei der zuständigen Behörde.
  • Anzeige kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.
  • Reichen Sie aktualisierte Unterlagen zur Unternehmensführung und Ausrüstung ein.
  • Bei langen Beförderungen fügen Sie aktualisierte Fahrerqualifikationen und Notfallpläne hinzu.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung über die Änderung Ihrer Zulassungsinformationen.
  • Hinweis: Bei Nichterfüllung der Meldepflicht kann die Zulassung gefährdet sein und es können Sanktionen oder Bußgelder verhängt werden.

Bearbeitungsdauer

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird die zuständige Stelle den Antrag zeitnah bearbeiten.

Frist

Änderungen, die für die Zulassung relevanten Informationen oder Dokumente betreffen, müssen Sie innerhalb von 15 Tagen bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn Sie Landwirt sind, benötigen Sie für den Transport Ihrer eigenen Tiere in Ihren eigenen Transportmitteln über eine Entfernung von weniger als 65 km ab Ihrem Betrieb keine Zulassung.

Rechtsbehelf

Ihre Anzeige ist eine formelle Mitteilung an die zuständige Behörde. Da diese Anzeige keine formale Entscheidung oder unmittelbare Handlung der Behörde darstellt, gibt es keine direkte Entscheidung, gegen die Sie rechtlich vorgehen könnten.

Kurztext

  • Transportunternehmen für Tiertransporte Änderungen
  • Anzeige ist Voraussetzung für lange Tiertransporte.
  • Bei Nichterfüllung drohen Sanktionen oder Bußgelder.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein