Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren einsetzen möchten, müssen Sie die Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie Transportmittel, wie beispielsweise LKW-Anhänger, PKW-Anhänger oder Auflieger, für lange Beförderungen von Tieren einsetzen wollen, benötigen Sie für diese Transportmittel zuvor eine Zulassung für den Transport von Tieren sowohl durch die Kfz-Behörde als auch von den zuständigen Veterinärämtern. Der Transportvorgang umfasst die Beförderung vom Versand- zum Bestimmungsort, einschließlich Verladen, Entladen und ggf. Unterbringung an Zwischenstationen.
Diese Regelung gilt nur für Beförderungen, die 8 Stunden oder länger dauern oder bei Zucht- und Nutztieren die innerhalb Deutschlands länger als 12 Stunden dauern, wenn sie jeweils mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind.
- Antrag auf Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren
- Ausweisdokument
- Angaben zu Ihrer Einrichtung/Institution
- Angaben über das Transportmittel
- Fahrzeugschein
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Transportmittels (oder DEKRA usw.)
- TÜV-bestätigtes Abnahmeprotokoll des Navigationssystems (oder DEKRA usw.)
- Datennachweis des Navigationssystems
- Erklärung, dass Sie oder Ihre Vertretung bei keiner anderen zuständigen Behörde in Deutschland oder einem Mitgliedstaat eine Zulassung beantragt haben
- Ggf. bisheriger Zulassungsnachweis
- Nach Bedarf kann Ihre zuständigen Behörde entscheiden, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
- Sie benötigen vor Tätigkeitsbeginn die Zulassung der eingesetzten Transportmittel gemäß EU-Tierschutztransportverordnung.
- Sie benötigen eine Zulassung von der Kfz-Behörde.
- Sie benötigen eine Zulassung von den zuständigen Veterinärämtern.
- Die Transportmittel werden für Beförderungen eingesetzt, die 8 Stunden oder länger dauern.
- Bei Zucht- und Nutztieren innerhalb Deutschlands dauern die Beförderungen länger als 12 Stunden.
- Die Beförderungen erfolgen in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Saarlands bzw. nach den Gebührensatzungen der nach saarländischem Recht zuständigen Stellen.
- Stellen Sie den Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein, die zunächst auf formale Vollständigkeit geprüft werden.
- Im Anschluss werden diese sowie das Straßenfahrzeug von der zuständigen Stelle geprüft.
- Gegebenenfalls werden Sie bei Rückfragen oder Klärungsbedarf aufgefordert, nochmals Stellung zu nehmen.
- Bei Einhaltung aller erforderlichen Voraussetzungen erhalten Sie ihre Zulassung.
Wenn Sie alle Unterlagen vollständig eingereicht haben, wird die zuständige Stelle diese zeitnah bearbeiten.
- Widerspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Straßentransportmittel für lange Beförderung von Tieren müssen zugelassen werden
- Die Transportmittel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie z.B. Navigationssysteme
- Anträge bei Kfz-Behörde und Veterinäramt erforderlich
- Gilt für Beförderungen über 8 Stunden oder bei Zucht- und Nutztieren über 12 Stunden
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein