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Änderung der Futtermittelunternehmen Registrierung oder Zulassung beantragen

Saarland 99118061011000, 99118061011000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118061011000, 99118061011000

Leistungsbezeichnung

Änderung der Futtermittelunternehmen Registrierung oder Zulassung beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Zusätzliche Tätigkeiten Futtermittelunternehmer (Synonym), Futtermittel (Synonym), Änderung Registrierung (Synonym), Futtermittelunternehmer (Synonym), Futtermittelunternehmen (Synonym), Änderung Futtermittel (Synonym), Zulassung Futtermittel (Synonym), Neue Tätigkeit Futtermittelunternehmer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Änderung (011)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV)

Teaser

Wenn sich in einem Futtermittelunternehmen Änderungen wie die Aufnahme neuer oder zusätzlicher Tätigkeiten ergeben, müssen Sie diese anzeigen.

Volltext

Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.

Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Kostenfrei bei Betrieben, die nur registriert sind

Bei zugelassenen Betrieben Kosten je nach Arbeitsaufwand

Verfahrensablauf

Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen und geprüft
  • Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen

Bearbeitungsdauer

max. 3 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

Futtermittelunternehmen und Futtermittelunternehmer müssen bei der zuständigen Behörde Änderungen anzeigen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Abteilung A5

futter@umwelt.saarland.de

Formulare

Anzeige zwecks Registrierung nach Art. 9 bzw. Antrag auf Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-VO) für gewerbliche Futtermittelunternehmer.