Änderung der Futtermittelunternehmen Registrierung oder Zulassung beantragen
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Wenn sich in einem Futtermittelunternehmen Änderungen wie die Aufnahme neuer oder zusätzlicher Tätigkeiten ergeben, müssen Sie diese anzeigen.
Haben sich seit der Registrierung eines Futtermittelunternehmens Änderungen ergeben, müssen diese unverzüglich bei der dafür zuständigen Behörde gemeldet werden. Diese Regelung betrifft unter anderem die Änderung von Tätigkeiten der Betriebsstätten des Unternehmens. Bei zulassungspflichtigen Änderungen fallen weitere Schritte an.
Sind die Änderungen gesetzeskonform, wird der Eintrag des Unternehmens im Verzeichnis der registrierten Futtermittelunternehmen aktualisiert.
Kostenfrei bei Betrieben, die nur registriert sind
Bei zugelassenen Betrieben Kosten je nach Arbeitsaufwand
Wollen Sie die Änderung eines Futtermittelunternehmens anzeigen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
- Die von Ihnen eingereichten Informationen werden von uns entgegengenommen und geprüft
- Sollte die Überprüfung positiv ausfallen, wird die Änderung des Futtermittelbetriebes in das bundesweite Register der Futtermittelunternehmen eingetragen
Futtermittelunternehmen und Futtermittelunternehmer müssen bei der zuständigen Behörde Änderungen anzeigen
Bezeichnung: Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Abteilung A5
futter@umwelt.saarland.de
Anzeige zwecks Registrierung nach Art. 9 bzw. Antrag auf Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-VO) für gewerbliche Futtermittelunternehmer.