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Registrierung eines Futtermittelunternehmens beantragen

Saarland 99118061019000, 99118061019000 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99118061019000, 99118061019000

Leistungsbezeichnung

Registrierung eines Futtermittelunternehmens beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Herstellung Futtermittel (Synonym), Futtermittelunternehmen Registrierung Betreiber (Synonym), Registrierung Futtermittelunternehmen (Synonym), Futtermittelunternehmen Registrierung Betriebsstätte (Synonym), Lagerung Futtermittel (Synonym), Inverkehrbringen Futtermittel (Synonym), Verarbeitung Futtermittel (Synonym), Erzeugung Futtermittel (Synonym), Beförderung Futtermittel (Synonym), Registrierung Futtermittelunternehmer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Verbraucherschutz (118)

Verrichtungskennung

Registrierung (019)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

26.06.2025

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz (MUKMAV)

Teaser

Wenn Sie ein Unternehmen zur Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln betreiben möchten, müssen Sie dieses registrieren lassen.

Volltext

Alle Futtermittelunternehmen, die von der Produktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Transports oder von Verarbeitungsstufen tätig sind, müssen bei der zuständigen Behörde registriert werden.

Ziel dieser Maßnahme ist es, europaweit einen hohen Grad an Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu sichern.

Bei der Registrierung von Futtermittelunternehmen müssen Sie die Tätigkeiten des Betreibers sowie der einzelnen Betriebsstätten an die zuständige Behörde melden. Im Falle von zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist zudem eine Zulassung des Futtermittelunternehmens notwendig.

Ist das Unternehmen registriert, wird dies in einem bundesweiten Verzeichnis veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

Keine Unterlagen erforderlich. 

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

Wollen Sie ein Futtermittelunternehmen registrieren lassen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:

  • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden entgegengenommen geprüft
  • Die Tätigkeit des zu registrierenden Betriebes wird geprüft
  • Danach wird der Betrieb für die beabsichtigte Tätigkeit registriert
  • Eine amtliche Bescheinigung wird erstellt und versandt

Abschließend wird das Unternehmen in das bundesweite Register der Futtermittelbetriebe eingetragen

Bearbeitungsdauer

max. 2 Monate

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

Klage

Kurztext

  • Futtermittelunternehmen und Futtermittelunternehmer müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, wenn sie in folgenden Bereichen tätig sind: Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport oder Vertrieb von Futtermitteln
  • Bestimmte Tätigkeiten müssen angezeigt oder zugelassen werden
  • Ausnahmen gelten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Abteilung A5

futter@umwelt.saarland.de

Formulare

Anzeige zwecks Registrierung nach Art. 9 bzw. Antrag auf Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-VO) für gewerbliche Futtermittelunternehmer.