Registrierung eines Futtermittelunternehmens beantragen
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Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
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Fachlich freigegeben durch
Wenn Sie ein Unternehmen zur Erzeugung, Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder dem Vertrieb von Futtermitteln betreiben möchten, müssen Sie dieses registrieren lassen.
Alle Futtermittelunternehmen, die von der Produktion bis zum Inverkehrbringen von Futtermitteln im Bereich der Erzeugung, der Herstellung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Transports oder von Verarbeitungsstufen tätig sind, müssen bei der zuständigen Behörde registriert werden.
Ziel dieser Maßnahme ist es, europaweit einen hohen Grad an Schutz für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu sichern.
Bei der Registrierung von Futtermittelunternehmen müssen Sie die Tätigkeiten des Betreibers sowie der einzelnen Betriebsstätten an die zuständige Behörde melden. Im Falle von zulassungspflichtigen Tätigkeiten ist zudem eine Zulassung des Futtermittelunternehmens notwendig.
Ist das Unternehmen registriert, wird dies in einem bundesweiten Verzeichnis veröffentlicht.
Wollen Sie ein Futtermittelunternehmen registrieren lassen, läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
- Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden entgegengenommen geprüft
- Die Tätigkeit des zu registrierenden Betriebes wird geprüft
- Danach wird der Betrieb für die beabsichtigte Tätigkeit registriert
- Eine amtliche Bescheinigung wird erstellt und versandt
Abschließend wird das Unternehmen in das bundesweite Register der Futtermittelbetriebe eingetragen
- Futtermittelunternehmen und Futtermittelunternehmer müssen sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen, wenn sie in folgenden Bereichen tätig sind: Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport oder Vertrieb von Futtermitteln
- Bestimmte Tätigkeiten müssen angezeigt oder zugelassen werden
- Ausnahmen gelten für bestimmte landwirtschaftliche Betriebe
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
Abteilung A5
futter@umwelt.saarland.de
Anzeige zwecks Registrierung nach Art. 9 bzw. Antrag auf Zulassung nach Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 (Futtermittelhygiene-VO) für gewerbliche Futtermittelunternehmer.