Genossenschaftsregister elektronischer Abdruck Bereitstellung
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)
- Auszüge aus Registern (2020200)
- Eintragung in Register (2020100)
- Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- § 156 Genossenschaftsgesetz (GenG)
- § 9 Handelsgesetzbuch (HGB)
- § 10 Handelsregisterverordnung (HRV)
Das Genossenschaftsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Genossenschaftsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet.
Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online das Genossenschaftsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über die im Genossenschaftsregister eingetragenen Genossenschaften.
Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (§ 1 Genossenschaftsgesetz - GenG).
Für die Einsichtnahme in das Genossenschaftsregister und das Herunterladen eines elektronischen Abdrucks fallen keine Kosten an. Lediglich die Erteilung von Abschriften bzw. Ausdrucken ist gebührenpflichtig.
Gemeinsames Registerportal der Länder:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
- Klicken Sie auf „Suchen“.
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
- Genossenschaftsregister Einsicht gewähren
- Einsicht in das Genossenschaftsregister jederzeit online über das Gemeinsame Registerportal der Länder
- Abruf elektronischer Abdrucke online
- Genossenschaftsregister bietet Informationen über konkrete Genossenschaften
- zuständig: Amtsgericht als Registergericht
Das Genossenschaftsregister kann vor Ort beim zuständigen Amtsgericht oder online im Gemeinsamen Registerportal der Länder eingesehen werden.
Das Genossenschaftsregister für Genossenschaften mit Sitz im Saarland wird zentral beim Amtsgericht Saarbrücken geführt.
Das Gemeinsame Registerportal der Länder erreichen Sie online unter