Jugendjagdschein beantragen und ändern
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Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind und die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen gültigen Jugendjagdschein.
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
Die Erteilung eines Jugendjagdscheins ist für Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren möglich und berechtigt zur Jagdausübung in Begleitung einer erfahrenen Person, die schriftlich vom Erziehungsberechtigten bestellt wurde. Der Jugendjagdschein ist speziell darauf ausgelegt, jungen Menschen die Möglichkeit zu bieten, Erfahrungen in der Jagd zu sammeln. Gesellschaftsjagden sind mit einem Jugendjagdschein nicht erlaubt. Es gelten umfassende Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen, um die Sicherheit während der Jagd zu gewährleisten.
Für die Neuerteilung eines Jugendjagdscheins sind die gleichen Altersvoraussetzungen und Begleitregelungen wie bei der erstmaligen Erteilung erforderlich. Sollte der Jugendjagdschein zuvor aus Gründen der Nichtbeachtung von Vorschriften entzogen worden sein, muss eine Neubewertung der Eignung und Zuverlässigkeit durchgeführt werden. Sollten tatbestandliche Änderungen im Gesetz vorliegen, ist eine Anpassung der bestehenden Erlaubnis nötig.
Die Wiedererteilung eines Jugendjagdscheins erfolgt nach der Einschätzung der persönlichen Qualifikationen und bisheriger Jagderfahrung. Vor der Wiedererteilung müssen möglicherweise zusätzliche Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungen oder Schulungen eingeholt werden. Die zuständige Jagdbehörde behält sich das Recht vor, die Erfüllung aller gesetzlich vorgesehenen Kriterien erneut zu überprüfen, bevor der Jugendjagdschein wieder ausgestellt wird.
Tages- und Jahresjagdschein
Der Jugendjagdschein ist zeitlich begrenzt und kann für Tages- oder Jahreszeiträume beantragt werden, abhängig von den individuellen jagdlichen Bedürfnissen und Aufenthaltsregelungen. Der Tagesjagdschein gilt 14 aufeinanderfolgende Tage und kann im Jagdjahr 2-mal verlängert werden.
Änderung
Eine Änderung des Jugendjagdscheins kann erforderlich werden, wenn sich die Begleitperson ändert oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Falls die gesetzliche Landschaft sich ändert oder die Bedingungen für die Begleitung neu definiert werden, muss der Jugendjagdschein entsprechend aktualisiert werden. Der Antrag auf Änderung sollte rechtzeitig bei der zuständigen Jagdbehörde erfolgen, wobei alle notwendigen Formulare und Begleitdokumente vorgelegt werden müssen.
Widerruf/Entziehung
Ein Jugendjagdschein wird widerrufen oder entzogen, wenn die richtlinienkonformen Begleitbedingungen nicht mehr erfüllt sind oder Sicherheitsbedenken vorliegen. Dies kann auch der Fall sein, wenn die Jugendliche gegen die Jagdgesetze verstoßen oder die Versicherung nicht mehr gültig ist. Die zuständige Jagdbehörde überprüft alle relevanten Unterlagen und behält sich das Recht vor, Maßnahmen zur Sicherstellung der gesetzlichen Konformität zu ergreifen.
Eintragung einer Jagdfläche im Jugendjagdschein
Bei einem Jugendjagdschein ist die Eintragung der berechtigten Jagdfläche erforderlich, um klar festzulegen, wo die Jagd in Begleitung ausgeübt werden darf. Diese Eintragung stellt sicher, dass die jagdlichen Aktivitäten entsprechend den Vorschriften und in der richtigen Begleitung erfolgen. Die Begleitperson muss ebenso die Fläche und die weiteren Rahmenbedingungen bestätigen, damit eine rechtlich gesicherte Jagdpraxis stattfindet.
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Antragsformular für die Erteilung eines Jugendjagdscheins
- Nachweis der jagdlichen Erlaubnis zur Begleitung durch eine erfahrene Person
- Versicherungsnachweis (beglaubigte Kopie)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten
Zur Teilnahme an Bewegungsjagden ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit zu verlangen. Hierfür ist vorzulegen: Drückjagdnadel der Vereinigung der Jäger des Saarlandes oder eine vergleichbare Bescheinigung eines Jagdverbandes oder einer anerkannten Jagdschule des Saarlandes oder eines anderen Bundeslandes.
2 Passbilder bei Ersterteilung
Einverständniserklärung bei Neuerteilung
Sperrfristbescheinigung bei Wiedererteilung
Änderung
- Antrag auf Änderung des Jugendjagdscheins
- Nachweis über geänderte Begleitperson oder Begleitregelung
- Änderung der persönlichen Daten oder der Kontaktdaten
- Schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei Anpassung der Begleitung
Eintragung einer Jagdfläche im Jugendjagdschein
- Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Jugendjagdschein
- Bestätigung der Erziehungsberechtigten zur Jagdausübung auf der genannten Fläche
- Zustimmung der erfahrenen Begleitperson für die Nutzung der spezifischen Jagdfläche
- Kopie des Jugendjagdscheins
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Sie sind zwischen 16 und 18 Jahre alt.
- Sie haben eine jagdlich erfahrene Begleitperson und die schriftliche Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten.
- Sie erfüllen alle rechtlichen Anforderungen ohne Sperren durch frühere Verstöße.
- Sie haben die Jägerprüfung in schriftlichem, mündlichem und praktischem Teil erfolgreich bestanden.
- Sie verfügen über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung.
- Sie erfüllen alle rechtlichen Voraussetzungen, inklusive Zuverlässigkeit.
- Sie stellen sicher, dass der Transport Ihrer Jagdwaffen den gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
- Sie erfüllen die Anforderungen für das rechtmäßige Führen von Jagdwaffen in Deutschland.
Änderung
- Sie möchten die Begleitperson oder Begleitregelung im Jugendjagdschein ändern.
- Eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten für die Änderung ist vorhanden.
- Sie reichen alle notwendigen Unterlagen zur Dokumentation der Änderungen ein.
Widerruf/Entziehung
Ihr Jugendjagdschein wird widerrufen, wenn:
- Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erlischt.
- Die Begleitperson nicht mehr die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllt.
Ihr Jugendjagdschein wird entzogen, wenn:
- Verstöße gegen die Jugendjagdregeln festgestellt werden.
- Fehlende oder unzureichende Begleitung festgestellt wird.
Eintragung einer Jagdfläche im Jugendjagdschein
- Sie besitzen einen gültigen Jugendjagdschein.
- Sie haben die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zur Jagdausübung auf der spezifischen Fläche.
- Sie gewährleisten die Begleitung durch eine jagdlich erfahrene und genehmigte Person.
- Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen zur Eintragung der Fläche in Ihren Jugendjagdschein.
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
- Sie legen die Zustimmung Ihrer Erziehungsberechtigten und die Begleitperson vor
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, einschließlich Ihres Pachtvertrags – bei Neuerteilung oder Wiedererteilung auch eine Kopie Ihres Jagdscheins
- Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
- Ihre Jagdfläche wird erfolgreich im Jugendjagdschein bestätigt.
- Falls die Begleitperson nicht den Anforderungen entspricht, wird Ihr Antrag verweigert.
Änderung
- Sie stellen Ihren Antrag online oder postalisch bei der zuständigen Jagdbehörde.
- Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen ein, darunter den aktuellen Jugendjagdschein und Nachweise der geplanten Änderung.
- Sie bereiten Ihre Jägerprüfungsergebnisse vor und reichen diese ein.
- Ihr Änderungsantrag wird von der Jagdbehörde überprüft und die eingereichten Dokumente werden sorgfältig geprüft. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Unterlagen erhalten Sie eine Aufforderung zur Korrektur.
- Ihre Jagdfläche wird von der zuständige Jagdbehörde in Ihrem Jugendjagdschein eingetragen
- Die Änderungen werden nach erfolgreicher Prüfung eingetragen.
- Bei rechtlichen Bedenken werden die Änderungen verweigert.
Widerruf/Entziehung
- Die zuständige Jagdbehörde prüft kontinuierlich, ob alle Bedingungen für den Besitz eines Jugendjagdscheins erfüllt sind.
- Bei festgestellten Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften oder bei fehlender Zuverlässigkeit wird ein Verfahren zur Überprüfung des Jugendjagdscheins eingeleitet.
- Sie erhalten eine offizielle Benachrichtigung über den Anlass und die rechtlichen Gründe für den Widerruf oder Entzug.
- Ihnen wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen oder fehlende Dokumente nachzureichen.
- Bei ausreichenden Gründen wird Ihr Jugendjagdschein widerrufen oder entzogen und Sie erhalten einen für rechtskräftig erklärten Bescheid.
Eintragung einer Jagdfläche im Jugendjagdschein
- Sie stellen einen Antrag auf Eintragung der Jagdfläche im Jugendjagdschein bei der zuständigen Jagdbehörde.
- Sie reichen alle notwendigen Dokumente ein, darunter den Jagdpachtvertrag und ggf. Zustimmungserklärungen anderer Beteiligter.
- Die Jagdbehörde prüft die Rechtsgültigkeit und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.
- Bei erfolgreicher Prüfung wird die Jagdfläche offiziell in Ihren Jugendjagdschein eingetragen.
- Sie erhalten einen Bescheid, der die Eintragung bestätigt.
- Sollte es rechtliche Bedenken geben oder Dokumente fehlen, wird die Eintragung abgelehnt und Sie werden entsprechend benachrichtigt
Hinweise
Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben. Die Versicherungsgesellschaft kann der zuständigen Stelle den Nachweis auch direkt elektronisch übermitteln.
Der Jagdschein allein berechtigt noch nicht dazu, die Jagd auch tatsächlich auszuüben. Das Jagdrecht steht in Deutschland den Grundeigentümern zu, die es (bei genügend großem Grundeigentum und als Inhaber eines gültigen Jagdscheines) auf ihrem eigenen Land ausüben dürfen oder sich örtlichen Jagdgenossenschaften der Grundeigentümer anschließen müssen, welche das Jagdausübungsrecht dann in der Regel an Jäger verpachten.
Der Jagdschein ist bei der Jagd mitzuführen
Für die Teilnahme an Bewegungsjagden ist von der Jagdleitung ein Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit zu verlangen
Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.
Die Jagdabgabe wird zweckgebunden verwendet für:
• Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Wildbiotope
• wildbiologische Forschungsvorhaben, Untersuchungen der Lebensräume des Wildes (Biotope) und zur Wildbewirtschaftung
• Maßnahmen und Einrichtungen zur Fortbildung der Jäger
• Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes bei der Jagd, insbesondere der Förderung der Nachsuche mit Hunden und der Ausbildung von Hunden für die Jagd
• Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten des Wildes, die auf den Menschen oder in der Obhut des Menschen gehaltene Tiere übertragbar sind
Besonderheiten
Vor der erstmaligen Ausstellung eines Jagscheines muss die zuständige Jagdbehörde einen Auszug aus dem Bundeszentralregister einholen, dies kann bis zu 4 Wochen dauern. Bitte
setzen Sie sich deshalb während der laufenden oder nach der bestandenen Jägerprüfung mit Ihrer Jagdbehörde in Verbindung
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid. - Klage vor dem Verwaltungsgericht
Erteilung, Neuerteilung und Wiedererteilung
- Ermöglicht Jugendlichen Jagd in Begleitung mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Neuerteilung durch Nachweise der weiterhin gültigen Erlaubnis.
- Wiedererteilung nach Regelüberprüfung und Bestätigungen.
Änderung
- Anpassung der Begleitperson oder Zustimmung der Erziehungsberechtigten.
- Einreichung der neuen Genehmigungen und Dokumente bei Bedarf.
- Änderungen müssen den jugendrechtlichen Anforderungen genügen.
Widerruf/Entziehung
- Widerruf bei Unregelmäßigkeiten in der Erziehungsberechtigten-Zustimmung.
- Entziehung bei Nichteinhaltung der Begleitperson-Anforderungen droht.
- Erfüllung aller jugendrechtlichen Bestimmungen ist zwingend.
Eintragung einer Jagdfläche
- Eintragung der Jagdfläche bedarf der Zustimmung von Erziehungsberechtigten.
- Begleitperson muss alle jugendrechtlichen Voraussetzungen für die Fläche erfüllen.
- Alle Dokumente rechtzeitig bei der Behörde einreichen.