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Handelsregister elektronischer Abdruck Bereitstellung als aktueller Abdruck aus Registerblatt

Saarland 99057002141001, 99057002141001 Typ 2a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99057002141001, 99057002141001

Leistungsbezeichnung

Handelsregister elektronischer Abdruck Bereitstellung als aktueller Abdruck aus Registerblatt

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2a

Begriffe im Kontext

Kommanditgesellschaften (Synonym), Handel Eintrag (Synonym), Personenhandelsgesellschaft (Synonym), Handelsregister (Synonym), HGB (Synonym), Aktiengesellschaft (Synonym), AG (Synonym), Gemeinsames Registerportal (Synonym), Kapitalgesellschaft (Synonym), Ausdruck (Synonym), Gesellschaft beschränkter Haftung (Synonym), OHG (Synonym), Einzelkaufleute (Synonym), Offene Handelsgesellschaften (Synonym), Aktien (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Handelsregister (057)

Verrichtungskennung

Bereitstellung (141)

Verrichtungsdetail

als aktueller Abdruck aus Registerblatt

SDG Informationsbereiche

  • Eintragung, Änderung der Rechtsform oder Schließung eines Unternehmens (Registrierungsverfahren und Rechtsformen für geschäftliche Tätigkeiten)

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Datenschutz, Auskünfte und Akteneinsicht (1150400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

29.04.2025

Fachlich freigegeben durch

Saarland - Ministerium der Justiz

Handlungsgrundlage

  • § 9 Handelsgesetzbuch (HGB)
  • § 10 Handelsregisterverordnung (HRV)

Teaser

Wenn Sie Informationen zu bestimmten Unternehmen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder oder im Unternehmensregister selbst suchen und Einsicht in die Eintragungen und eingereichten Dokumente nehmen.

Volltext

Über das "Gemeinsame Registerportal der Länder" können Sie online die Handelsregister einsehen. Hier finden Sie Informationen über

  • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
  • Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
  • Einzelkaufleute (e.K.)

Das Gemeinsame Handelsregisterportal der Länder gibt Auskunft über Tatsachen und Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dort eingetragenen Unternehmen für den Rechtsverkehr von Bedeutung sind. Im Handelsregister stehen beispielsweise die Namen der Personen, die berechtigt sind, im Geschäftsverkehr ein Unternehmen zu vertreten.

Sie können im Gemeinsamen Handelsregisterportal der Länder Informationen kostenlos einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenlos

  • die eingereichten Urkunden einsehen,
  • einen Abdruck als PDF herunterladen.

Die Einsichtnahme in das Handelsregister ist auch über das zum 01.01.2007 eingeführte Unternehmensregister möglich. Neben den Daten aus dem Handelsregister werden im Unternehmensregister weitere Informationen wie zum Beispiel Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften oder Gesellschaftsbekanntmachungen veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

Das Handelsregister ist öffentlich und für jedermann einsehbar.

Kosten

Für die Einsichtnahme in das Handelsregister und das Herunterladen eines elektronischen Abdrucks fallen keine Kosten an. Lediglich die Erteilung von Abschriften bzw. Ausdrucken ist gebührenpflichtig.

Verfahrensablauf

Gemeinsames Registerportal der Länder:

  • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
  • Klicken Sie im Menü entweder auf „Normale Suche“ oder „Erweiterte Suche“ und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
  • Klicken Sie auf „Suchen“.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
  • Wählen Sie das gewünschte Dokument

Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.

Unternehmensregister:

  • Rufen Sie das Unternehmensregister auf.
  • Geben Sie in der Schnellsuche den gesuchten Firmennamen und optional einen Bereich ein.
  • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt.

Bearbeitungsdauer

Sie können die Daten sofort einsehen.

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Handelsregister Einsicht gewähren
  • Einsicht in das Handelsregister jederzeit online über das Gemeinsame Registerportal der Länder
  • Abruf elektronischer Abdrucke online
  • Handelsregister bietet Informationen über konkrete
    • Kapitalgesellschaften, zum Beispiel Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KgaA))
    • Personenhandelsgesellschaften, zum Beispiel offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften (KG)
    • Einzelkaufleute (e.K.)
  • zuständig: Amtsgericht als Registergericht
  • Einsicht der Daten auch über das Unternehmensregister online möglich
  • Unternehmensregister bietet zum Beispiel Einsicht in:
    • Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften
    • Gesellschaftsbekanntmachungen

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Das Handelsregister kann vor Ort beim zuständigen Amtsgericht oder online im Gemeinsamen Registerportal der Länder sowie im Unternehmensregister eingesehen werden.

Das Handelsregister für Kaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit Sitz im Saarland wird zentral beim Amtsgericht Saarbrücken geführt.

Formulare

nicht vorhanden